Betriebserlaubnis fur Fahrzeugteile
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Version vom 21. Mai 2005, 11:24 Uhr von Kreitschie (Diskussion | Beiträge)
Eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Leichtmetallfelgen, Anhängerkupplungen oder Zusatzscheinwerfer erteilt. Sofern dabei die zugehörigen Einbauanweisungen beachtet werden, bleibt beim Einbau die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erhalten.
Die Kopie der mitgelieferten Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil muss bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden können.
Beim Anbau von Zubehörteilen ohne die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (durch ein Prüfzeichen an gut sichtbarer Stelle erkennbar) entfällt in der Regel die Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Damit entfällt auch der Versicherungsschutz!