KFZ-Steuer
Aus Prius Wiki
Rema (Diskussion | Beiträge) (→Deutschland) |
DA5301 (Diskussion | Beiträge) (→Deutschland: WLTP-Wert für 15-Zoll Bereifung) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht 21 dazwischenliegende Versionen mit ein.) | |||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Prius-Fahrzeuge (und alle anderen Euro-4-Fahrzeuge), die bis 31.12.2004 zugelassen wurden, waren in Deutschland bis 31.12.2005 steuerbefreit. Für alle ab dem Jahr 2005 erstmals zugelassene Prius-Fahrzeuge müssen in Deutschland etwa 100 Euro pro Jahr KFZ-Steuer gezahlt werden. | Prius-Fahrzeuge (und alle anderen Euro-4-Fahrzeuge), die bis 31.12.2004 zugelassen wurden, waren in Deutschland bis 31.12.2005 steuerbefreit. Für alle ab dem Jahr 2005 erstmals zugelassene Prius-Fahrzeuge müssen in Deutschland etwa 100 Euro pro Jahr KFZ-Steuer gezahlt werden. | ||
- | Seit 1.1.2006 müssen übrigens alle Neuzulassungen Euro 4 erfüllen. Im Jahre 2005 durften noch Euro-3-Fahrzeuge verkauft werden, sofern die Typanmeldung durch den Hersteller 2004 erfolgt ist. Typanmeldungen (d.h. das | + | Seit 1.1.2006 müssen übrigens alle Neuzulassungen Euro 4 erfüllen. Im Jahre 2005 durften noch Euro-3-Fahrzeuge verkauft werden, sofern die Typanmeldung durch den Hersteller 2004 erfolgt ist. Typanmeldungen (d.h. das Inverkehrbringen neuer Modelle) mußten bereits ab 2005 Euro 4 erfüllen. |
Wenn man einen Prius auf Autogas umrüstet, verliert man zur Zeit die Euro 4 und wird auf Euro 3 zurückgestuft, siehe [[Autogas-Umrüstung]]. | Wenn man einen Prius auf Autogas umrüstet, verliert man zur Zeit die Euro 4 und wird auf Euro 3 zurückgestuft, siehe [[Autogas-Umrüstung]]. | ||
Zeile 15: | Zeile 15: | ||
Im Jahre 2006 wird voraussichtlich Euro 5 verabschiedet, die dann ab 2010 verbindlich werden soll. | Im Jahre 2006 wird voraussichtlich Euro 5 verabschiedet, die dann ab 2010 verbindlich werden soll. | ||
- | Ab '''Juli 2009''' besteht die zu | + | ---------- |
- | # Der Hubraum des | + | |
- | # Die Menge des | + | Ab '''Juli 2009''' besteht die Berechnungsgrundlage der zu entrichtenden KFZ-Steuer (für PKWs) aus '''zwei Komponenten''': |
- | * Für Fahrzeuge, welche '''vor dem 01.01.2012''' zugelassen sind, gilt die Freigrenze von 120 Gramm Kohlendioxid (CO<sub>2</sub>) pro Kilometer, jedes weitere Gramm wird mit 2 Euro berechnet | + | # Der Hubraum des Verbrennungsmotors, hierbei wird zwischen Otto- und Dieseltriebwerken unterschieden. Bei den Otto-Motoren werden 2 Euro je angefangene 100 cm<sup>3</sup> fällig, bei den Selbstzündern beläuft sich die Summe auf 9,50 Euro pro angefangene 100 cm<sup>3</sup>. |
- | * Für Fahrzeuge, welche '''nach dem 01.01.2012''' zugelassen sind, liegt der Wert des Freibetrags bei 110 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer | + | # Die Menge des freigesetzten CO<sub>2</sub>-Ausstoßes bildet die zweite Komponente (der sogenannte Sockelbetrag), wobei bei der Berechnung des Sockelbetrags dem Tag der Zulassung eine wichtige Rolle zukommt: |
- | * Für Fahrzeuge, welche '''nach dem 01.01.2014''' zugelassen sind, liegt die Freigrenze bei 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer. | + | #* Für Fahrzeuge, welche '''vor dem 01.01.2012''' zugelassen sind, gilt die Freigrenze von '''120''' Gramm Kohlendioxid (CO<sub>2</sub>) pro Kilometer, jedes weitere Gramm wird mit 2 Euro berechnet |
+ | #* Für Fahrzeuge, welche '''nach dem 01.01.2012''' zugelassen sind, liegt der Wert des Freibetrags bei '''110''' Gramm Kohlendioxid pro Kilometer | ||
+ | #* Für Fahrzeuge, welche '''nach dem 01.01.2014''' zugelassen sind, liegt die Freigrenze bei '''95''' Gramm Kohlendioxid pro Kilometer | ||
+ | #* Für Fahrzeuge, welche '''nach dem 01.09.2018''' <u>neu zugelassen</u> werden wird zur Berechnung des freigesetzten CO<sub>2</sub>-Ausstoßes der deutlich realitätsnahe WLTP-Prüfzyklus herangezogen (bis zu diesem Stichtag gelten die Werte des NEFZ-Zyklus, welcher dem realen Fahrbetrieb kaum entsprach und viele legale Lücken zur Beschönigung des Verbrauches und des einhergehenden CO<sub>2</sub>-Ausstoßes bot), was unter Umständen zu einer deutlich höheren KFZ-Steuer führen kann. | ||
+ | |||
+ | '''Beispielrechnungen:''' | ||
+ | * Fiktives Fahrzeug: Diesel, Hubraum 1498 cm<sup>3</sup>, EZ: 15.02.2014, CO<sub>2</sub>-Ausstoß 117 Gramm pro Kilometer. | ||
+ | **Faktor 1 (Hubraum): 1498 cm<sup>3</sup> entspricht 15 angefangenen 100 cm<sup>3</sup>. Folglich: 15 x 9,50 € = 142,50 € | ||
+ | **Faktor 2 (CO<sub>2</sub>-Ausstoß): Da EZ 15.02.2014, liegt der Freibetrag bei 95 Gramm Kohlendioxid (CO<sub>2</sub>) pro Kilometer. Fahrzeug stößt 117 Gramm aus und liegt somit mit 22 Gramm über der geltenden Grenze. Folglich: 22 (Gramm) x 2 € = 44 € | ||
+ | **<u>Zu entrichtende Steuer (Summe der Faktoren 1 und 2): 142,50 € + 44 € = 186,50 €</u> | ||
+ | |||
+ | * Prius III: Otto, Hubraum 1798 cm<sup>3</sup>, EZ: 25.11.2010, CO<sub>2</sub>-Ausstoß 98 Gramm pro Kilometer. | ||
+ | **Faktor 1 (Hubraum): 1798 cm<sup>3</sup> entspricht 18 angefangenen 100 cm<sup>3</sup>. Folglich: 18 x 2 € = 36 € | ||
+ | **Faktor 2 (CO<sub>2</sub>-Ausstoß): Da EZ 25.11.2010, liegt der Freibetrag bei 120 Gramm Kohlendioxid (CO<sub>2</sub>) pro Kilometer. Fahrzeug stößt 98 Gramm aus und liegt somit '''unterhalb''' der Freigrenze. Folglich: 0 x 2 € = 0 € | ||
+ | **<u>Zu entrichtende Steuer (Summe der Faktoren 1 und 2): 36 € + 0 € = 36 €</u> | ||
+ | |||
+ | |||
+ | <div style="vertical-align:top; margin:0; margin-top:10; border:2px solid #00FF00; padding:0.5em; background-color:#efefef; text-align:left;"> | ||
+ | '''Achtung:''' Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Juni 2018) sieht es ganz danach aus, dass es beim Prius IV genauso wie früher beim Prius II zwei unterschiedliche KFZ-Steuersätze '''abhängig vom Tage der Erstzulassung''' geben wird: Für Fahrzeuge welche '''vor''' dem 01.09.2018 zugelassen werden, wird die jährliche KFZ-Steuer 36 € betragen. Wenn das Fahrzeug '''nach diesem Stichtag''' zugelassen wird, wird die zu entrichtende KFZ-Steuer nahezu doppelt so hoch sein (genaue Berechnung siehe weiter unten). | ||
+ | </div> | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | * Prius IV: Otto, Hubraum 1798 cm<sup>3</sup>, '''EZ: 25.06.2016''', CO<sub>2</sub>-Ausstoß 78 Gramm pro Kilometer ('''NEFZ''') bzw. 82 Gramm pro Kilometer ('''NEFZ korreliert bzw. "zurückgerechnet"''') | ||
+ | **Faktor 1 (Hubraum): 1798 cm<sup>3</sup> entspricht 18 angefangenen 100 cm<sup>3</sup>. Folglich: 18 x 2 € = 36 € | ||
+ | **Faktor 2 (CO<sub>2</sub>-Ausstoß): Da EZ 25.06.2016, liegt der Freibetrag bei 95 Gramm Kohlendioxid (CO<sub>2</sub>) pro Kilometer. Fahrzeug stößt 82 Gramm aus (wenn man mit dem höchsten Wert rechnet) und liegt somit '''unterhalb''' der Freigrenze. Folglich: 0 x 2 € = 0 € | ||
+ | **<u>Zu entrichtende Steuer (Summe der Faktoren 1 und 2): 36 € + 0 € = 36 €</u> | ||
+ | |||
+ | * Prius IV: Otto, Hubraum 1798 cm<sup>3</sup>, '''EZ: 03.09.2018''', CO<sub>2</sub>-Ausstoß 108 Gramm pro Kilometer ('''WLTP''') | ||
+ | **Faktor 1 (Hubraum): 1798 cm<sup>3</sup> entspricht 18 angefangenen 100 cm<sup>3</sup>. Folglich: 18 x 2 € = 36 € | ||
+ | **Faktor 2 (CO<sub>2</sub>-Ausstoß): Da EZ 03.09.2018, liegt der Freibetrag bei 95 Gramm Kohlendioxid (CO<sub>2</sub>) pro Kilometer, das Fahrzeug stößt aber <u>je nach Bereifung</u> nach '''WLTP''' 101 bzw. 108 Gramm CO<sub>2</sub> aus und liegt somit mit 6 bzw. 13 Gramm über der geltenden Grenze. Folglich: 6 x 2 € = 12 € bzw.13 x 2 € = 26 € | ||
+ | **<u>Zu entrichtende Steuer (Summe der Faktoren 1 und 2 je nach Bereifung):</u> 36 € + 12 € = '''48 €''' bzw. 36 € + 26 € = '''62 €''' | ||
== Europa == | == Europa == |
Aktuelle Version vom 20. September 2019, 17:20 Uhr
KFZ-Steuer ist ein jährliche Steuer, die je nach Staat unterschiedlich hoch ist und nach unterschiedlichen Kriterien erhoben wird (in D z.B. nach der Hubraumgröße des Verbrennungsmotors).
Inhaltsverzeichnis |
Deutschland
In Deutschland gibt es für Hybridfahrzeuge bisher keinerlei Vergünstigungen. Man profitiert geringfügig vom vergleichsweise geringen Hubraum und zahlt damit etwas weniger KFZ-Steuer – aber das ist auch alles! Wie sollte es anders sein in einem Autoherstellerland, in dem die Automobilhersteller den Katalysator, den Hybridantrieb und den Rußfilter weitgehend verschlafen haben.
Prius-Fahrzeuge (und alle anderen Euro-4-Fahrzeuge), die bis 31.12.2004 zugelassen wurden, waren in Deutschland bis 31.12.2005 steuerbefreit. Für alle ab dem Jahr 2005 erstmals zugelassene Prius-Fahrzeuge müssen in Deutschland etwa 100 Euro pro Jahr KFZ-Steuer gezahlt werden.
Seit 1.1.2006 müssen übrigens alle Neuzulassungen Euro 4 erfüllen. Im Jahre 2005 durften noch Euro-3-Fahrzeuge verkauft werden, sofern die Typanmeldung durch den Hersteller 2004 erfolgt ist. Typanmeldungen (d.h. das Inverkehrbringen neuer Modelle) mußten bereits ab 2005 Euro 4 erfüllen.
Wenn man einen Prius auf Autogas umrüstet, verliert man zur Zeit die Euro 4 und wird auf Euro 3 zurückgestuft, siehe Autogas-Umrüstung.
Im Jahre 2006 wird voraussichtlich Euro 5 verabschiedet, die dann ab 2010 verbindlich werden soll.
Ab Juli 2009 besteht die Berechnungsgrundlage der zu entrichtenden KFZ-Steuer (für PKWs) aus zwei Komponenten:
- Der Hubraum des Verbrennungsmotors, hierbei wird zwischen Otto- und Dieseltriebwerken unterschieden. Bei den Otto-Motoren werden 2 Euro je angefangene 100 cm3 fällig, bei den Selbstzündern beläuft sich die Summe auf 9,50 Euro pro angefangene 100 cm3.
- Die Menge des freigesetzten CO2-Ausstoßes bildet die zweite Komponente (der sogenannte Sockelbetrag), wobei bei der Berechnung des Sockelbetrags dem Tag der Zulassung eine wichtige Rolle zukommt:
- Für Fahrzeuge, welche vor dem 01.01.2012 zugelassen sind, gilt die Freigrenze von 120 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer, jedes weitere Gramm wird mit 2 Euro berechnet
- Für Fahrzeuge, welche nach dem 01.01.2012 zugelassen sind, liegt der Wert des Freibetrags bei 110 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer
- Für Fahrzeuge, welche nach dem 01.01.2014 zugelassen sind, liegt die Freigrenze bei 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer
- Für Fahrzeuge, welche nach dem 01.09.2018 neu zugelassen werden wird zur Berechnung des freigesetzten CO2-Ausstoßes der deutlich realitätsnahe WLTP-Prüfzyklus herangezogen (bis zu diesem Stichtag gelten die Werte des NEFZ-Zyklus, welcher dem realen Fahrbetrieb kaum entsprach und viele legale Lücken zur Beschönigung des Verbrauches und des einhergehenden CO2-Ausstoßes bot), was unter Umständen zu einer deutlich höheren KFZ-Steuer führen kann.
Beispielrechnungen:
- Fiktives Fahrzeug: Diesel, Hubraum 1498 cm3, EZ: 15.02.2014, CO2-Ausstoß 117 Gramm pro Kilometer.
- Faktor 1 (Hubraum): 1498 cm3 entspricht 15 angefangenen 100 cm3. Folglich: 15 x 9,50 € = 142,50 €
- Faktor 2 (CO2-Ausstoß): Da EZ 15.02.2014, liegt der Freibetrag bei 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Fahrzeug stößt 117 Gramm aus und liegt somit mit 22 Gramm über der geltenden Grenze. Folglich: 22 (Gramm) x 2 € = 44 €
- Zu entrichtende Steuer (Summe der Faktoren 1 und 2): 142,50 € + 44 € = 186,50 €
- Prius III: Otto, Hubraum 1798 cm3, EZ: 25.11.2010, CO2-Ausstoß 98 Gramm pro Kilometer.
- Faktor 1 (Hubraum): 1798 cm3 entspricht 18 angefangenen 100 cm3. Folglich: 18 x 2 € = 36 €
- Faktor 2 (CO2-Ausstoß): Da EZ 25.11.2010, liegt der Freibetrag bei 120 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Fahrzeug stößt 98 Gramm aus und liegt somit unterhalb der Freigrenze. Folglich: 0 x 2 € = 0 €
- Zu entrichtende Steuer (Summe der Faktoren 1 und 2): 36 € + 0 € = 36 €
Achtung: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Juni 2018) sieht es ganz danach aus, dass es beim Prius IV genauso wie früher beim Prius II zwei unterschiedliche KFZ-Steuersätze abhängig vom Tage der Erstzulassung geben wird: Für Fahrzeuge welche vor dem 01.09.2018 zugelassen werden, wird die jährliche KFZ-Steuer 36 € betragen. Wenn das Fahrzeug nach diesem Stichtag zugelassen wird, wird die zu entrichtende KFZ-Steuer nahezu doppelt so hoch sein (genaue Berechnung siehe weiter unten).
- Prius IV: Otto, Hubraum 1798 cm3, EZ: 25.06.2016, CO2-Ausstoß 78 Gramm pro Kilometer (NEFZ) bzw. 82 Gramm pro Kilometer (NEFZ korreliert bzw. "zurückgerechnet")
- Faktor 1 (Hubraum): 1798 cm3 entspricht 18 angefangenen 100 cm3. Folglich: 18 x 2 € = 36 €
- Faktor 2 (CO2-Ausstoß): Da EZ 25.06.2016, liegt der Freibetrag bei 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Fahrzeug stößt 82 Gramm aus (wenn man mit dem höchsten Wert rechnet) und liegt somit unterhalb der Freigrenze. Folglich: 0 x 2 € = 0 €
- Zu entrichtende Steuer (Summe der Faktoren 1 und 2): 36 € + 0 € = 36 €
- Prius IV: Otto, Hubraum 1798 cm3, EZ: 03.09.2018, CO2-Ausstoß 108 Gramm pro Kilometer (WLTP)
- Faktor 1 (Hubraum): 1798 cm3 entspricht 18 angefangenen 100 cm3. Folglich: 18 x 2 € = 36 €
- Faktor 2 (CO2-Ausstoß): Da EZ 03.09.2018, liegt der Freibetrag bei 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer, das Fahrzeug stößt aber je nach Bereifung nach WLTP 101 bzw. 108 Gramm CO2 aus und liegt somit mit 6 bzw. 13 Gramm über der geltenden Grenze. Folglich: 6 x 2 € = 12 € bzw.13 x 2 € = 26 €
- Zu entrichtende Steuer (Summe der Faktoren 1 und 2 je nach Bereifung): 36 € + 12 € = 48 € bzw. 36 € + 26 € = 62 €
Europa
Europa allgemein
Vergleiche der KFZ-Steuern und der Mineralölsteuern in den europäischen Ländern hat die SAE veröffentlicht.
Luxemburg, Portugal, Schweden und Zypern haben ihr Steuersystem auf den CO2-Ausstoß umgestellt.
Belgien
Das Königreich Belgien unterstützt Prius-Käufer mit einem Steuernachlass (für PKW mit weniger als 105 g CO2) von 15% des Kaufpreises, maximal 3280 Euro. Zudem ist die steuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsfahrzeugen abhängig von deren CO2-Ausstoß.
Dänemark
In Dänemark wird die Kfz-Steuer in Abhängigkeit vom Benzinverbrauch der Fahrzeuge berechnet. Die Steuer variiert von 520 dänischen Kronen für Modelle, die mit einem Liter mindestens 20 Kilometer weit kommen, bis zu 18.460 Kronen für Pkw, die nur 4,5 Kilometer Reichweite pro Liter erreichen. Auch bei der Zulassungssteuer profitieren die dänischen Käufer umweltverträglicher Modelle.
Finnland
In Finnland wird die Zulassungssteuer ebenfalls nach dem Kohlendioxidausstoß berechnet. Modelle mit weniger als 60 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer werden mit zehn Prozent des Neupreises besteuert, für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von 360 Gramm pro Kilometer und mehr wird eine Zulassungssteuer von 40 Prozent des Neupreises fällig.
Frankreich
Frankreich bittet die Käufer von Fahrzeugen, die mehr als 200 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, mit einer Zulassungssteuer von 1.600 Euro kräftig zur Kasse. Fahrzeuge mit mehr als 250 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer werden mit 2.600 Euro Zulassungssteuer belastet. Emittiert ein Modell weniger als 131 Gramm, wird es steuerlich gefördert. Die Neugestaltung der Steuer hat bereits zu einer verstärkten Nachfrage von kleineren und umweltverträglichen Fahrzeugen geführt. Das Segment verzeichnete in den ersten Monaten des Jahres 2008 einen Anstieg um 40 Prozent, während die Neuzulassungen größerer Modelle deutlich zurückging.
Großbritannien
In Großbritannien erhielt der Käufer einmalig 700 Pfund auf den Kaufpreis angerechnet (ist möglicherweise nicht mehr gültig).
Hybridfahrzeuge wie der Toyota Prius werden in Großbritannien mit einer KFZ-Steuer von lediglich 15 Pfund pro Jahr belastet, während für Fahrzeuge mit mehr als 225 Gramm CO2-Ausstoß 210 Pfund gezahlt werden müssen. Die Steuer für Geschäftswagen beginnt bei 15 Prozent des Kaufpreises bei Modellen mit weniger als 140 Gramm und steigt auf bis zu 35 Prozent bei mehr als 240 Gramm CO2 pro Kilometer. Für Diesel wird ein Aufschlag von drei Prozent fällig. Außerdem wird das Auto in der niedrigsten Klasse versteuert.
In London zahlt man bei Fahrten in die Innenstadt mit dem Prius keine City-Maut (Congestion Charge), die sonst 8 Pfund (ca. 12 Euro) je Tag beträgt (September 2005). Das gilt übrigens auch für (auf England bezogene) ausländische Fahrzeuge. Man muss nur einmalig gegen ein geringe Gebühr eine Plakette erwerben.
Griechenland
Griechenland befreit Hybridmodelle von den Zulassungsgebühren, die im Allgemeinen 25 Prozent des Importwerts ausmachen. Zudem sind die Hybridmodelle landesweit von der jährlichen Straßenbenutzungsgebühr befreit. In Athen werden sie von allen Fahrverboten verschont.
Irland
Irland erhebt vom 1. Juli 2008 an eine Zulassungssteuer, die sich nach dem Kohlendioxidausstoß der Fahrzeuge berechnet. Die Steuer liegt bei Fahrzeugen mit einem Hubraum von bis zu 1,4 Litern und weniger als 140 Gramm Kohlendioxidausstoß bei 17,5 Prozent und steigt auf 30 Prozent für Fahrzeuge mit mehr als 1,9 Litern Hubraum und 190 Gramm CO2-Ausstoß.
Italien
Italienische Unternehmen sparen maximal 7747 Euro beim Kauf eines Hybridmodells.
Monaco
Monaco schreibt den Umweltschutz groß und fördert daher den Kauf eines Prius mit einem Barzuschuss von 3000 Euro.
Niederlande
In den Niederlanden liegen die einmaligen staatlichen Förderungen je nach Modellvarianten beim Prius zwischen 8050 und 9456 Euro. Man bezahlt man bei der Anschaffung eines Wagens außer 19 Prozent Mehrwertsteuer (BTW = Belasting toegevoegde waarde) auch eine Sondersteuer für Autos und Motorräder (BPM = Belasting van personenauto's en motorrijwielen). Diese beträgt 45,2 % des Nettopreises. Die alte Regelung sieht Ab- und Zuschläge vor, je nachdem es sich um ein Benziner (-1540 €) oder Diesel (+328 €) handelt. Beim preiswertesten Prius in Holland mit einem (alten) Nettopreis von 21302 € wäre die BPM 8.088 € gewesen, aber wurde beim Prius bislang nicht erhoben, so dass der Staat sich mit den 19 Prozent BTW begnügte und der Preis sich auf nur 25350 € erhöhte. Ab 1. Juli 2007 (oder doch 2008?) galt eine neue Regelung, die besagte, dass Hybridfahrzeuge der Energie-Effizienzklasse A die BPM nicht mehr ganz erlassen bekamen, sondern nur ermäßigt um 6000 €, so dass in unserem Beispiel noch 2088 € übrig blieben. In der Klasse B (weiß nicht welche Fahrzeugen das betrifft) betrug der Rabatt nur 3000 Euro. Bei konventionellen Autos gilt eine Tabelle, die reicht von 1000 € Rabatt für Effizienzklasse A bis 540 € Aufschlag für Klasse G. Dabei sind diese Buchstaben offenbar nicht absolut, sondern gelten jeweils innerhalb einer bestimmten Fahrzeuggruppe.
Info von Toyota J6.2008: In den Niederlanden errechnet sich die Zulassungssteuer aus einer Kombination aus Länge, Breite und dem Kohlendioxidausstoß des jeweiligen Modells. Der maximale Bonus liegt aktuell bei 1.400 Euro für Modelle, die mindestens 20 Prozent weniger Kohlendioxid ausstoßen als der Durchschnitt in ihrem Segment. Die maximale Strafzahlung liegt bei 1.600 Euro für Modelle, die den Durchschnittswert ihres Segments um mehr als 30 Prozent übertreffen. Zusätzlich zahlen Dieselfahrer ab 192 und Benziner ab 232 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer eine Strafsteuer von 110 Euro für jedes zusätzliche Gramm.
Seit dem 01.01.2009 wird auf den Prius und andere Hybridfahrzeuge keine BPM mehr erhoben und auch die KFZ-Steuer (wegenbelasting) sinkt auf ein Viertel der für andere, vergleichbar große Autos erhobenen Steuer. Elektrofahrzeuge sind ebenfalls von der BPM befreit und zahlen sogar gar keine KFZ-Steuer mehr.
Quellen: http://www.john2211.nl/phpbb3/viewtopic.php?f=14&t=2210&p=17007&hilit=BPM+2009#p17007 http://www.john2211.nl/phpbb3/viewtopic.php?f=16&t=2138&p=16570&hilit=BPM+2009#p16570
Norwegen
Im Königreich Norwegen sparen Käufer von Prius und RX 400h über eine verringerte Zulassungssteuer umgerechnet 2000 beziehungsweise 10.000 Euro.
Portugal
Portugals Finanzministerium verzichtet bei Hybridmodellen auf 40 Prozent der Kaufsteuer. Die direkten Förderungen erreichen insgesamt 2997 Euro.
Schweiz
In der Schweiz wird der Prius dank seines geringen CO2-Ausstoßes je nach Kanton mit einer bis zu 50 % verringerten Steuer belohnt. In mehreren Schweizer Kantonen wird die Motorfahrzeugsteuer ganz (z.B. im Kanton Basel-Land unbeschränkt und im Kanton Genf während 3 Jahren) oder teilweise (z.B. Zürich bis Ende 2013, Basel-Stadt, Luzern, Tessin und Graubünden) erlassen. Luzern belastet Prius-Fahrer daher zum Beispiel nur mit jährlich 41 Franken. Im Kanton Tessin wird der Hybridantrieb mit einer direkten Förderung von 2'400 Franken und einer um 50 Prozent verringerten Steuer belohnt.
Schweden
Priusfahrer in Schweden sind fünf Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei Dienstwagen sparen die Besitzer einmalig umgerechnet 519 Euro.
Slowakei
Bis Ende 2008 können Prius-Käufer in der Slowakei 1200 Euro an Steuern sparen.
Spanien
Auf den zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln zahlen Hybridkunden statt zwölf nur zwei Prozent Mehrwertsteuer, und in der autonomen Region Castilla y Leon werden Hybridmodelle ebenfalls steuerlich gefördert.
Österreich
In Österreich gibt es kaum steuerliche Vergünstigungen für Hybridfahrzeuge; die NOVA (Normverbrauchsabgabe) ist beim Prius um ca. 5-6% niedriger als bei vergleichbaren Autos (Avensis 8-9% / Corolla 9% / Prius 3%). Ferner sinkt die motorbezogene Versicherungssteuer, die in Österreich nach kW Leistung zu bezahlen ist, durch leistungsschwächere Verbrennungsmotoren in Hybridfahrzeugen. Beispiel: Prius II: Gesamtleistung 85 kW, davon 57 kW für die man Steuer bezahlt.
Info von Toyota 6.2008: Österreich belohnt Hybrid-Käufer mit einem Steuerbonus von 500 Euro. Für Modelle mit einem Kohlendioxidausstoß von mehr als 160 Gramm pro Kilometer werden 25 Euro je Gramm Steuermalus fällig.
Zypern
Zypern unterstützt Hybridfreunde mit einer um 50 Prozent reduzierten Steuer und einer direkten Förderung von umgerechnet 1200 Euro.
Außereuropäische Länder
Korea
Die Regierung in Korea plant Steuererleichterungen für Hybridmodelle, um deren Absatz zu fördern.
Indonesien
In Indonesien plant die Regierung steuerliche Anreize für den Einsatz von Hybridfahrzeugen, um den Kauf der umweltfreundlichen Modelle zu fördern.
USA
In USA gibt es für Prius-Käufe ab 1.1.2006 eine Steuergutschrift (income tax credit) in Höhe von 3200 $. Ausserdem dürfen Priusfahrer in Kalifornien die Carpool Lanes benutzen.