Anhängerkupplung

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Eine Anhängerkupplung (Synonyme: Anhängevorrichtung, Klauhaken) ist eine notwendige Vorrichtung, mit der ein Kraftfahrzeug ausgestattet sein muss, um einen Anhänger ziehen zu können.

Die Anhängelast steht im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief und ist unterschiedlich für Anhänger mit und ohne Auflaufbremse.

Toyota hat für den Prius (zumindest in Deutschland) serienmäßig keine Anhängelast angegeben, auch keine für gebremste Anhänger. Damit ist es illusorisch, dass ein Hersteller von Anhängerkupplungen eine solche für den Prius bauen würde, da kein TÜV diese bei einem High-Tech-Auto eintragen würde.

Gerüchteweise gibt es in Spanien Anhängerkupplungen für den Prius.

In den Niederlanden gibt es auch für den Prius zumindest hinten anbaubare Befestigungsmöglichkeiten für Fahrräder.

Beim Smart gibt es zwar ebenfalls serienmäßig keine eingetragene Anhängelast, aber einige Hersteller von Anhängerkupplungen haben es geschafft, mit den entsprechenden TÜV-Gutachten Anhänger bis 350 kg zuzulassen. - Paradoxerweise haben die kleinsten Anhänger ein zugelassenes Gesamtgewicht von 450 kg. Dieser Anhänger darf dann eben nur bis zu einem tatsächlichen Gewicht von 350 kg beladen werden.

Weblinks

Für den Prius III gibt es bei AHK Preisbrecher eine AHK für Fahrradträger und eine für den Anhängerbetrieb. Mit der AHK für den Anhängerbetrieb erhält man ein TÜV-Zertifikat, mit der die zulässige Anhängelast im Fahrzeugschein geändert werden kann (von 0 kg auf 750 kg).


Vorgehensweise für den Erwerb/Betrieb einer Anhängerkupplung:

Anhängerkupplung für Prius III

1.) Kauf der Anhängerkupplung bei Fa. Beeken (derzeit als einziger Lieferant bekannt) 2.) Anbau der Anhängerkupplung (Selbstanbau oder anbauen lassen) 3.) Anbau abnehmen lassen (TÜV, KÜS oder Dekra oder andere autorisierte Stelle) 4.) Zur Zulassungsstelle und eintragen lassen (Kfz-Zulassungsstelle / Landratsamt)


Zu 1.) Anhängerkupplung mit Prüfzeichen nach e-Regel : e- 400 2933 Ausf. 2070 J Es ist auf die Stempelung (TPN-Rundstempelung) mit Teileprüfnummer auf der A-Kupplung zu achten. Vergeben vom TÜV Nord.

Zu 2.) Anbau durch Autohaus oder Firma mit Rechnung - oder auch Selbstanbau. Selbstanbau möglich - bei vorhandener Sach- und Fachkunde mit mechanischen und elektrischen Grundkenntnissen. (Eingriff in die Bordelektronik !) Ansonsten Einbau durch Fachbetrieb. Empfohlen, da der TÜV / Dekra / KÜS dann eine bessere Ausgangsbasis zur Abnahme hat (er sieht die Rechnung).

Zu 3.) Fahrt zum TÜV / DEKRA oder KÜS zur Abnahme mit Einzelabnahme-Nachweis das Anbaus.

Zu 4.) Mit Unterlagen • Gutachten der Anhängerkupplung vom TÜV – Nord mit e-Prüfzeichen. • Prüfzeugnis ( Österreichisches Gutachten) = Unbedenklichkeit des Anbaus an das Fahrzeug. • Abnahmeprotokoll der Einzelabnahme.

Siehe dazu Einträge im Priusfreunde-Forum unter

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Erfahrungsberichte

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Thema: Anhängerkupplung - wie jetzt ? Einträge Seite 16 mit der Nummer 170170 für die ANHÄNGERKUPPLUNG für den Prius III und Nummer 170276 für den Anhänger

Link dazu = http://www.priusfreunde.de/portal/index.php?option=com_kunena&Itemid=117&func=view&catid=11&id=140409&limit=15&limitstart=225#170276

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