Abschleppen
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- | Der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges muss einen Führerschein besitzen, der Fahrer des hinteren (abgeschleppten Fahrzeuges) braucht im Notfall (Wagen liegen geblieben, etc.) keinen Führerschein. Bei geplantem Abschleppen (Überführung, etc.) benötigt der Fahrer den Führerschein Klasse C(E) (früher 2) für Mehrachsige Anhänger und der Fahrer des abgeschleppten Autos mindestens einen Führerschein der Klasse B (früher 3).Zusätzlich muss eine geplante Überführung beantragt und genehmigt werden | + | Der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges muss einen Führerschein besitzen, der Fahrer des hinteren (abgeschleppten Fahrzeuges) braucht im Notfall (Wagen liegen geblieben, etc.) keinen Führerschein. Bei geplantem Abschleppen (Überführung, etc.) benötigt der Fahrer den Führerschein Klasse C(E) (früher 2) für Mehrachsige Anhänger und der Fahrer des abgeschleppten Autos mindestens einen Führerschein der Klasse B (früher 3). Zusätzlich muss eine geplante Überführung beantragt und genehmigt werden. |
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