Abschleppen

Aus Prius Wiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Abschleppen ist das Ziehen eines Fahrzeuges durch ein anderes. Im Notfall kann der Prius mit einem Seil abgeschleppt werden, doch gibt es dabei einiges zu beachten.

  • Nur in N-Stellung des Hybridgetriebes abschleppen (Dazu muss die Zündung eingeschaltet sein)
  • Nur mit mäßiger Geschwindigkeit abschleppen
  • Niemals rückwärts abschleppen
  • Nur im äußersten Notfall auf kürzestem Wege zur Werkstatt abschleppen

Achtung, beim Abschleppen könnten Servounterstützung der Lenkung und der Bremskraftverstärker ausfallen. Es muss also eventuell mit wesentlich mehr Körperkraft gelenkt und gebremst werden.

Im Handbuch wird nicht angegeben, mit welcher maximalen Geschwindigkeit man abschleppen darf. Da das Getriebe jedoch keine echte Leerlaufstellung kennt (die Neutralstellung ist nur ein virtueller Leerlauf) dreht sich beim Abschleppen der Motorgenerator MG1 mit. Mehr als 60 bis 70 km/h sollte man MG1 bei stehendem Verbrennungsmotor nicht zumuten!

Wesentlich günstiger ist ein Transport des Prius mit einem Abschleppfahrzeug entweder huckepack auf der Ladefläche oder wenigstens mit angehobener Vorderachse. Beim Abschleppen mit angehobener Vorderachse darf kein sogenannter Abschlepphaken benutzt werden.

Sowohl beim Abschleppen mit dem Seil als auch beim Hochziehen des Prius mit einer Seilwinde auf den Abschleppwagen sollte unbedingt die beiliegende Abschleppöse verwendet werden.

[Bearbeiten] Rechtliches

Der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges muss einen Führerschein besitzen, der Fahrer des hinteren (abgeschleppten Fahrzeuges) braucht im Notfall (Wagen liegen geblieben, etc.) keinen Führerschein. Bei geplantem Abschleppen (Überführung, etc.) benötigt der Fahrer den Führerschein Klasse C(E) (früher 2) für Mehrachsige Anhänger und der Fahrer des abgeschleppten Autos mindestens einen Führerschein der Klasse B (früher 3).Zusätzlich muss eine geplante Überführung beantragt und genehmigt werden.

[Bearbeiten] Abschleppen in Österreich

Lenkberechtigung für das Abschleppen:Der lenker des Zugfahrzeuges muss die zum Lenken des Zugfahrzeuges erforderliche Lenkberechtigung besitzen. Der lenker des abzuschleppenden PKWs muss beim abschleppen generell die Lenkberechtigung der klasse B besitzen.