Gebrauchtwagen
Aus Prius Wiki
Ist ein HSD/LHD-Fahrzeug etwas für mich?
Es werden immer wieder neue Threads gestartet, deren Ersteller der Frage nachgehen, ob ein Hybridfahrzeug aus dem Hause Toyota/Lexus etwas für sie wäre. Die nachfolgende Liste soll einen groben Überblick über die Vor- und Nachteile der Hybrid-Fahrzeuge von Toyota liefern. Es gibt auch eine kleine Prius FAQ, welche hier nachgelesen werden kann.
Toyota-Fahrzeuge
Pro:
- Langlebigkeit und Zuverlässigkeit
- konkurrenz- und alternativlose Antriebstechnik (leistungsverzweigter Hybrid), gebaut und weiterentwickelt seit 1997 mit dem Erscheinen des Prius I (NHW10), welcher zunächst nur für den japanischen Markt vorgesehen war
- Sehr niedrige Unterhaltskosten:
- Die Steuer beträgt bei Fahrzeugen mit einem 1,8 Liter Atkinson-Motor (z.B. Prius III, Auris II, Auris TS) 36 Euro im Jahr, beim Prius II sind es je nach Datum der Erstzulassung 30 Euro bzw. 101 Euro pro Jahr (Stichtag der Umstellung 05.11.2008, bei Fahrzeugen, welche nach diesem Datum zugelassen wurden, beträgt die Jahressteuer 30 Euro). Die gleiche Steuer, also 30 Euro pro Jahr, wird auch beim Toyota Yaris HSD fällig, da dieses Fahrzeug ebenfalls einen 1,5 Liter Verbrennungsmotor hat.
- Die Bremsbeläge/-scheiben halten sehr lange, weil das Fahrzeug rekuperierend bremsen kann (Achtung: An der Hinterachse kann dadurch die Bremse "vergammeln", siehe weiter unten)
- Sehr niedriger Kraftstoffverbrauch, welcher allerdings sehr stark vom eigenen Fahrprofil und Fahrstil abhängig ist. Eine gute Übersicht über reale Verbräuche eines konkreten Kraftfahrzeugs bekommt man auf Spritmonitor.de.. Um einen guten Richtwert zu erhalten, sollte man das sogenannte "getrimmte Mittel" betrachten (die oberen und unteren 5 % werden hierbei nicht beachtet).
- Reparaturen sind eher die Ausnahme als die Regel. Viele Komponenten eines konventionell angetriebenen Fahrzeugs sucht man bei einem Toyota/Lexus-Hybrid vergeblich: Es gibt kein Getriebe im "klassischen" Sinne, keinen Anlasser, keinen außen hängenden und über Keilriemen angetriebenen Generator, keine Kupplung. Und alles, was nicht vorhanden ist, kann naturgemäß nicht kaputtgehen. Die verbauten Komponenten sind robust und zuverlässig.
- Recht einfach aufgebaute Verbrennungsmotoren, bei dessen Konstruktion auf anfällige Aufladung (Kompressor oder Turbolader) verzichtet wurde. Weiterhin werden die Ventile mittels einer Steuerkette angetrieben, welche weder gewartet noch in regelmäßigen Abständen gewechselt werden muss.
- universell einsetzbar: Unabhängig davon, wie das eigene Fahrprofil aussieht (z.B. viel Autobahn oder überwiegend Stadtverkehr), kann ein Hybridfahrzeug nahezu immer seine Vorteile ausspielen.
- sehr niedrige Schadstoffemissionen (Kohlendioxid, Feinstaub usw.)
- sehr komfortables Fahrgefühl, ruck- und schaltfreie Automatik
- sehr leise im elektrischen Fahrbetrieb
Contra:
- In Deutschland keine Freigabe für den Anhängerbetrieb. Allerdings gibt es inzwischen vier Ausnahmen:
- Toyota Auris Touring Sports mit 345 kg ungebremster Zuglast
- Der aktuelle Toyota Prius IV mit 725 kg Zuglast (gebremst und ungebremst)
- Der neue C-HR HSD, mit 725 kg Zuglast (gebremst und ungebremst)
- Der neue Toyota RAV4 HSD, mit zwei unterschiedlichen Anhängelasten:
- 2 WD (Frontantrieb) 800 kg (gebremst)
- 4 WD (E-Four, simulierter Allradantrieb) 1650 kg (gebremst)
- Die ungebremste Zuglast liegt bei beiden Varianten bei den üblichen 750 kg.
- Bei höheren Geschwindigkeiten (etwa über 140 km/h) werden die Fahrzeuge relativ (!) laut. Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass das für nahezu alle Kraftfahrzeuge zutrifft. Beim Hybrid fällt es aber eher auf, weil die Fahrzeuge sonst sehr leise sind.
- Die Dämmung der Fahrgastzelle entspricht nicht ganz dem Niveau der "deutschen Konkurrenz".
- Relativ (!) teure Versicherungseinstufung. Hier können weitere Details zu diesem Thema eingesehen werden.
Versicherungseinstufung der Toyota Fahrzeuge für das Jahr 2015:
Modell | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
---|---|---|---|
Yaris HSD | 17 | 19 | 21 |
Auris I HSD | --- | --- | --- |
Auris II HSD | --- | --- | --- |
Auris II TS HSD | --- | --- | --- |
Prius I | --- | --- | --- |
Prius II | --- | --- | --- |
Prius III VFL | 20 | 21 | 24 |
Prius III FL | 18 | 18 | 24 |
Prius III PEHV | --- | --- | --- |
Prius Plus | --- | --- | --- |
Prius IV | --- | --- | --- |
- Relativ kurze Wartungsintervale: Alle 15.000 km bzw. einmal jährlich (je nachdem, was zuerst eintritt) ist eine Inspektion vorgeschrieben. Allerdings sind die Preise dafür eher angemessen, so dass die gesamte Kostenbilanz des Fahrzeugs kaum getrübt wird.
Lexus-Fahrzeuge
Die Marke "Lexus" steht für noble Kraftfahrzeuge von Toyota. Das bedeutet, dass unter diesem Label die gleiche Technik etwas hübscher, aufwendiger verpackt zu teureren Preisen vermarktet wird. Generell zeichnen sich die Lexus-Modelle durch folgende Besonderheiten aus:
Pro:
- Gute Dämmung und Geräuschisolierung der Fahrgastzelle
- Alle Karosserieteile sind mit einem VIN-Aufkleber versehen (etwaige Unfallspuren sind einfacher zu entdecken, siehe weiter unten)
- Teils bessere Qualität der verarbeiteten Materialien (optisch und haptisch)
- Penible und detailverliebte Verarbeitung
- Anhängerbetrieb bei einigen LHD-Modellen freigegeben mit teils üppiger Anhängelast, z.B. Lexus RX 400 h, Lexus RX 450 h, Lexus NX 300 h (allesamt SUV's)
Contra:
- Sehr beliebt bei osteuropäischen Dieben, folglich recht teuer in der Versicherung
Versicherungseinstufung der Lexus-Fahrzeuge für das Jahr 2015:
Modell | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
---|---|---|---|
Lexus CT 200h | 18 | 22 | 25 |
Lexus RX 400h | --- | --- | --- |
Lexus RX 450h | --- | --- | --- |
Lexus GS 300h | --- | --- | --- |
Lexus GS 450h | --- | --- | --- |
Lexus NX 300h | --- | --- | --- |
Lexus LS 600h | --- | --- | --- |
- Höhere Wartungkosten im Vergleich zu Toyota (höhere Stundenlöhne der Mitarbeiter, teurere Ersatzteilpreise)
- Sehr dünnes Händlernetz (unter Umständen liegt der nächster Händler bis zu 100 Kilometer entfernt)
- In Deutschland eher unbekannt und unpopulär, als Gebrauchter schwer zu verkaufen
- Bei einigen Modellen sehr kleine Kofferräume aufgrund der dort beherbergten HV-Batterie: Lexus LS600h, Lexus GS450h
Tipps bei der Suche/Auswahl eines Gebrauchtwagens
- Die meisten Suchenden werden inzwischen auf bekannte Online-Plattformen zurückgreifen, wenn sie sich nach einem "neuen" Gebrauchten umsehen. Wenn man ein Kraftfahrzeug auf diesen Online-Börsen inseriert, wird man nach der Unfallfreiheit des zu offerierenden Fahrzeugs gefragt, wobei man diese Angaben nicht zwingend zu machen braucht.
An dieser Stelle ist es wichtig zu erklären, warum der Unfallfreiheit bei der Bewertung eines Kraftfahrzeugs eine sehr bedeutende Rolle beigemessen wird. Die Unfallfreiheit gehört neben der Laufleistung und dem Baujahr zu den sogenannten "wertbildenden" Faktoren, welche im Wesentlichen den Zeitwert eines gebrauchten Kraftfahrzeugs bestimmen. Zur Verdeutlichung: Die Bewertung von DAT oder Schwacke (weitere Hinweise siehe weiter unten) geht immer von einem unfallfreien Kraftfahrzeug aus, wenn das Fahrzeug einen reparierten Schaden hatte wird sein Zeitwert (ceteris paribus, also alles andere ist absolut gleich) immer niedriger sein, als jener eines unfallfreien Wagens. Genau aus diesem Grund wird diese Angabe immer wieder gerne "vergessen": In einigen Annoncen gibt es gar keine Angaben zur Unfallfreiheit.
- Die Erfahrung hat gezeigt, dass fehlende Angaben zur Unfallfreiheit sehr oft ein Indiz dafür sind, dass es sich bei dem betreffenden Fahrzeug um ein verunfalltes/repariertes Exemplar handelt! Es ist auch absolut nachvollziehbar, warum man lieber gar keine Angaben macht als offen und ehrlich "reparierter Unfallwagen" einzutragen bzw. anzukreuzen: Sobald jemand sieht, dass das Fahrzeug ein reparierter Unfallwagen ist, wird das Interesse der meisten Käufer sofort wieder erlöschen und sie werden die Annonce nicht weiter beachten.
- Seit kurzem (Januar 2016) scheint das Verkaufsportal autoscout die Angabe der Unfallfreiheit nicht mehr automatisch anzubieten, diese Angabe ist dort scheinbar nicht mehr obligatorisch. Interessiert man sich für einen Kraftfahrzeug von diesem Portal, dann gilt es im ersten Telefonat herauszufinden, ob dieses Fahrzeug als ein unfallfreies angeboten wird (weitere Einzelheiten zum Telefonat siehe weiter unten).
- Doch auch wenn das Fahrzeug als "unfallfrei" angegeben ist, ist ein gesundes Maß Skepsis und Misstrauen anzuraten: Es kommt immer wieder vor, dass als unfallfrei ausgeschriebene Fahrzeuge sich als reparierte Unfallautos entpuppen (weiter unten gibt es ein schönes Beispiel hierzu). Der Verkäufer kann im Nachhinein behaupten, dass ihm ein (Bedienungs-)Fehler unterlaufen ist. Es ist sehr ärgerlich, wenn man die Wahrheit erst vor Ort erfährt: Man hat unter Umständen mehrere hundert Kilometer Anfahrtsweg auf sich genommen, das interessierende Fahrzeug bereits angesehen oder gar Probe gefahren... All das sind Umstände, die dem Verkäufer das Verkaufen erleichtern: Der Interessent ist bereits da, man hat ihn fröhlich empfangen und ihm Kaffee angeboten, der Wagen war zwar beschädigt und anschließend repariert, sieht aber doch ganz gut aus... An dieser Stelle wird klar, dass ein späteres Absagen dem Käufer viel schwieriger fallen würde, als es zu Beginn der Fall gewesen wäre.
- Schlussfolgerung: Interessiert man sich für ein bestimmtes Fahrzeug, ruft man als erstes an.
Bevor man den Verkäufer anruft, kann man die angegebene Telefonnummer in Google-Suchmaschine eingeben und die angezeigten Ergebnisse ansehen. Dieser Schritt ist vor allem dann empfehlenswert, wenn man das Auto von einem privaten Verkäufer erwerben möchte. Stellt man fest, dass diese Telefonnummer öfters in Autoverkaufsanzeigen auftaucht, dann wird es sich bei diesem Verkäufer sehr wahrscheinlich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, der auf diese Weise seinen Gewährleistungspflichten zu entkommen versucht.
Das vorrangige Ziel des Telefonats besteht darin, möglichst viel über den Wagen in Erfahrung zu bringen. Am Besten schreibt man sich vor dem Anruf die Fragen auf und geht beim Telefonieren die Fragen der Reihe nach durch. Doch wie bringt man den Verkäufer dazu, auf den heiklen Punkt der Unfallfreiheit einzugehen bzw. diese Frage ehrlich zu beantworten? Dazu gibt es eine recht gut funktionierende Methode: Man kündigt an, dass man zur Besichtigung des Wagens mit einem Schichtdicken-Messgerät erscheinen wird. Dieses Gerät wird beispielsweise von Gutachtern verwendet, um die nachlackierten Stellen der Karosserie auszumachen. Diese Ankündigung lässt die meisten Verkäufer hellhörig und gesprächig werden.
- Eine weitere Möglichkeit der Beurteilung besteht darin, dass man das Objekt seiner Begierde öffentlich im Forum zur Schau stellt. Also man zeigt den anderen das infrage kommende Fahrzeug und fragt sie nach ihrer Meinung. Des Weiteren ist es nicht ausgeschlossen, dass dieses Fahrzeug von einer anderen Person bereits besichtigt/Probe gefahren wurde: Ist das der Fall, so wird man auch von dieser Erfahrung profitieren.
- Falls es sich herausstellen sollte, dass der Wagen einen (reparierten) Vorschaden hatte:
- Bilder des Schadens (also bevor der Wagen repariert wurde) sind sehr wünschenswert. Dann kann man sich als Käufer selbst ein Bild davon machen, ob man ein Fahrzeug mit diesem Schaden erwerben möchte.
- Die Reparaturrechnungen/ Kostenvoranschläge sind auch sehr wichtig, da sie die Höhe der Reparaturkosten sowie die durchgeführten Arbeiten verraten. Eine besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Betrag von 1000 Euro überschritten wird: Dann gilt dieser Schaden als erheblich.
- Falls der Verkäufer weder mit Bildern noch mit Reparaturrechnungen dienen kann: Der Schaden kann sich zu einem unkalkulierbaren Risiko entwickeln.
- Besichtigung:
- Hat man sich zu einer Besichtigung entschlossen, so empfiehlt es sich, einige Screenshots der Online-Offerte zu machen oder die Anzeige auszudrucken. Das Ziel: Die Online-Beschreibung soll zweifelsfrei festgehalten werden. Inzwischen gibt es einige Gerichtsurteile, welche der Online-Beschreibung einen größeren juristischen Stellenwert einräumen, als dem später unterzeichneten Kaufvertrag! (Weitere Hinweise hinzu stehen weiter unten.)
- Am Besten immer zu zweit. Sofern man eine Person kennt, die sich mit typischen Schwachstellen eines bestimmten Wagens oder mit Kraftfahrzeugen generell auskennt, sollte man diese Person zur Besichtigung mitnehmen. Weiterhin ist es vorteilhaft jemanden dabei zu haben, wer diesen Wagen etwas sachlicher und nüchterner als der Käufer selbst bewerten kann.
- Inzwischen gibt es recht viele Checklisten für Gebrauchtwagenkäufer, beispielsweise vom ADAC. Über eine Suchmaschine kann binnen weniger Sekunden eine passende Checkliste gefunden und heruntergeladen/ausgedruckt werden.
- Eine sehr sichere Alternative besteht darin, dass man einen Gebrauchtwagen-Check von TÜV oder Dekra vor dem Kauf durchführen lässt:
- So kostet ein Basispaket mit Lackschichtdickenmessung beim TÜV Süd etwa 35 Euro (Stand: März 2015). Diese Option ist insbesondere für Käufer interessant, die einen Gebrauchtwagen aus privater Hand zu erwerben beabsichtigen. Man fragt den Verkäufer, ob er mit diesem Check einverstanden ist und fährt gemeinsam zur Prüfstelle. Vermutlich wird man als Käufer die Kosten des Checks selbst tragen müssen, allerdings fallen diese Kosten in Anbetracht der Summe, welche man investieren möchte, kaum ins Gewicht. Nach dem Check hat man die Gewissheit, dass das Fahrzeug ordentlich geprüft wurde. Der Check ist modular aufgebaut, das heißt, dass man bestimmte Optionen auswählen bzw. auslassen und somit die Kosten des Checks selbst bestimmen kann. Weiterhin spricht für diese Methode der Umstand, dass der Prüfer ein routinierter Unbeteiligter ist: Zum einen wird er wissen, worauf er achten soll und zum anderen wird ihm das Ergebnis dieser Untersuchung persönlich irrelevant sein.
Übrigens, auch mit bloßen Augen (und vielleicht einer Taschenlampe) lassen sich größere durchgeführte Karosseriearbeiten ausmachen. Nachfolgende Bilder sollen beispielhaft demonstrieren, woran man Karosserieteile erkennt, welche schon einmal demontiert wurden. Zur Vorgehensweise: Am besten vergleicht man die linke und die rechte Fahrzeug(innen)seite (Achtung: Ein "Sonderfall" wäre gegeben, wenn das betreffende Fahrzeug an beiden Seiten instandgesetzt wurde! Hier hilft ein Vergleich mit einem baugleichen Fahrzeug). (Hier kann nachgelesen werden, wie diese Bilder entstanden sind.)
Nachfolgende Bilder zeigen ein sehr schönes Beispiel dessen, welche Fahrzeuge von Autohäusern als "unfallfrei" angeboten werden können. Bei diesem Fahrzeug handelt es sich um einen schwarzen Lexus CT.
Exkurs:
Bei Fahrzeugen von Lexus tragen alle Karosserieteile einen Aufkleber mit der VIN des Fahrzeugs: Wenn diese Aufkleber teilweise fehlen sollten (z.B. wie im vorliegenden Fall - auf der linken Seite (Fahrerseite) überall vorhanden, auf der rechten nicht), dann wurden betroffene Karosserieteile ersetzt oder nachträglich bearbeitet (z.B. lackiert). Diese Aufkleber lassen sich nämlich nicht entfernen, ohne dass sie dabei zerstört werden - ein zweimaliges Verwenden des gleichen Aufklebers ist somit unmöglich.Bei der Besichtigung vor Ort wird absolut deutlich, dass dieser Wagen einen starken Unfall auf der rechten Fahrzeugseite (Beifahrerseite) hatte: Neu lackiert und ggf. gespachtelt wurden mindestens beide Türen sowie der rechte hintere Kotflügel (fehlende Aufkleber mit der VIN, Staubeinschlüsse im Lack, nachbearbeitete Falz des rechten hinteren Kotflügels, gelöste Schrauben des rechten vorderen Kotflügels sowie der hinteren rechten Tür). Auch ohne Schichtdicken-Messgerät sind diese Reparaturspuren nicht zu übersehen.
- Preisverhandlung:
- Allgemeingültige Empfehlungen sind hier eher unangebracht, da jeder Käufer eine andere Preissensibilität und Wertempfinden hat. Dennoch gibt es einige Regeln, deren Beachtung zumindest eine grobe Vorstellung über die Preise eines konkreten Fahrzeugs liefern:
- Der sogenannte Händlereinkaufswert, welcher über DAT kostenlos und ohne Registrierung ermittelt werden kann. In etwa diesen Wert erhält der Verkäufer, wenn er den entsprechenden Wagen beim Händler in Zahlung geben würde. Wichtig: Es ist nur ein grober Richtwert, welcher zahlreichen Einschränkungen unterliegt, diese können hier nachgelesen werden. Wird ein Fahrzeug von Privat verkauft, lassen sich in der Regel höhere Preise erzielen. Wenn man z.B. einen unfallfreien Prius III Exe, EZ. 10/2010, mit 120.000 km an einen Händler verkaufen möchte, so erhält man in etwa (Stand: Mai 2015):
- Weiterhin gilt zu beachten, dass es sich bei diesem Wert um den Händlereinkaufswert handelt. Wird dieses Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt vom Händler veräußert, wird der Verkaufspreis selbstverständlich höher sein, da der Händler genau mit diesen Tätigkeiten seinen Lebensunterhalt verdient.
- Marktbeobachtung über eine gewisse Zeitspanne hinweg. Hat man sich auf den Suchkriterien für das jeweilige Fahrzeug festgelegt, kann man mittels Onlinebörsen für die gebrauchte Fahrzeuge ein recht gutes Gespühr dafür entwickeln, was der marktübliche Verkaufspreis eines konkreten Wagens beträgt. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass zwischen den geforderten und erhaltenen Preisen nicht selten Diskrepanzen zu verzeichnen sind. Als grober Richtwert kann gesagt werden, dass man als Verkäufer in der Regel 10 bis 15 Prozent weniger erhält, als der zuletzt inserierte Verkaufspreis betrug.
- Unterschreiben des Kaufvertrags:
- Leider kommt es immer wieder vor, dass gerade professionelle Verkäufer die ganze traurige Wahrheit über die Vergangenheit des Fahrzeugs offenbaren, wenn man unmittelbar dabei ist, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. Das ist, psychologisch betrachtet, der für den Verkäufer günstigste Moment: Der Käufer freut sich bereits über den "neuen" Wagen, ist gefühlsmäßig sehr aufgebracht und eher unaufmerksam. Gerade jetzt ist es aber wichtig, als Käufer sehr wachsam zu sein! Man muss den Kaufvertrag sehr genau durchlesen, insbesondere die Angaben zur Unfallfreiheit und zur Vorgeschichte des Wagens. Man spart sich jede Menge Ärger, Geld und Zeit, wenn man etwas nicht unterschreibt, verglichen mit dem Aufwand, einen unterschriebenen, also rechtlich wirksam gewordenen, Vertrag anzufechten!
Besonderheiten eines HSD-Fahrzeugs
- Sofern man ein gebrauchtes HSD/LHD-Fahrzeug erwerben möchte, empfiehlt es sich, einen Hybrid Service Check machen zu lassen. Wenn man das Fahrzeug von einem Toyota-/Lexushändler erwerben möchte, könnte man diesen Check zu einer Kaufbedingung erklären. Kauft man von privat, dann kann man den Verkäufer im Vorfeld bitten diesen Check durchführen zu lassen (sofern das Fahrzeug die Teilnahmebedingungen des Checks erfüllt: Fahrzeug nicht älter als 10 Jahre, Laufleistung bis zu 175.000 km).
- Auch sehr empfehlenswert ist es, den Fehlerspeicher des Fahrzeugs auslesen zu lassen, wobei diese Maßnahme in der Regel kostenpflichtig ist. Gerade dann, wenn im MFD ingerdwelche Fehler angezeigt werden, ist ein Check des Fehlerspeichers unumgänglich. Jede gute Toyota-Werkstatt sollte über ein entsprechendes Diagnosegerät verfügen, einige Forummitgleider haben sogar ein eigenes portables Diagnosegerät.
- Als eine Schwachstelle der HSD/LHD-Fahrzeuge wird immer wieder die 12-Volt-Batterie moniert. Möchte man ihre Spannung messen, so geht man wie hier beschrieben vor.
- Die Klimaautomatik kann schnell auf einwandfreie Funktion überprüft werden, hier ist die Vorgehensweise beschrieben.
- Aufgrund der Besonderheit der Bremsen der Hybridfahrzeuge (Möglichkeit der Rekuperation), werden insbesondere die Bremsen der Hinterachse wenig/kaum beansprucht. Das hat zur Folge, dass die Bremsscheiben und Beläge wegen der Nichtbenutzung verrostet und schwergängig sein können. Das ist zwar nicht weiter tragisch, weil man die Bremsen reinigen (lassen) kann, jedoch sollte bei der Besichtigung oder bei der Probefahrt darauf geachtet werden.
- Einige Modelle (beispielsweise Prius II und Prius III) waren von Rückrufen betroffen: Unbedingt erfragen, ob das jeweilige Auto vom Rückruf betroffen war und ob die erforderlichen Arbeiten durchgeführt wurden. Diese Frage kann in der Regel vom Vorbesitzer bzw. Händler beantwortet werden.
Nachfolgend sind die Erfahrungen der Priusfreunde mit einzelnen Modellen aufgeführt:
Prius I, NHW11
Die meisten Fehler sind am NHW11 preisgünstig zu reparieren, sofern man entsprechende Eigeninitiative an den Tag legt. Einen offensichtlich gut funktionierenden Wagen kann man ohne Bedenken kaufen. Der schlimmste gelegentlich aufgetretene Schaden ist ein Fehler im Getriebe, der aber so selten ist, dass nichts gegen gebrauchte Ersatzteile spricht. Alle Fehlerpunkte sollte man prüfen und als Verhandlungsgrundlage nutzen:
- Klimakühler undicht
- In diesem Fall wird sicherlich sehr oft nachgefüllt und schnell verkauft. Mit einer UV-Lampe kann man die Undichtigkeit vorn beim Kühler sehen. Die Reparatur mit Gebrauchtteilen erscheint wenig sinnvoll. Wegen der Kombination von Wasser- und Klimakühler zu einer Einheit, ist der Ersatz teuer. Der mechansche Antrieb der Klimaanlage widerspricht dem Hybridgedanken und stört mitunter sehr.
- Motorwarnleuchte Fehler "Abgassystem außerhalb Norm"
- Der Fehler tritt anfangs sehr selten auf und ist beim Kauf und für den TÜV leicht zu verbergen. Die Häufigkeit nimmt später zu und wird selbst mit :Löschungsmöglichkeit (Scangauge) irgendwann nervig. Abhilfe schafft ein neuer Katalysator. Auch ein eingeschweißter Metallkat für etwa 100 Euro schafft dauerhaft und günstig Abhilfe.
- Fernbedienung Schlüssel Taste ohne Funktion
- Wegen der Codierung ist Ersatz nicht in Eigeninitiative zu beschaffen. Ein Umbau auf Nachrüstsysteme ist möglich.
- Kofferraumschloss blockiert
- Der Kofferraum lässt sich nicht mehr aufschliessen. Möglicherweise kann man das Schloss durch Reinigen und Schmieren wieder aktivieren. Man kann beim Nachrüstsystem auch eine elektrische Fernöffnung einbauen. Anleitung Bei ungünstiger zeitlicher Kombination mit dem nächsten Fehler kann der Kofferraum auch nur noch über die Sitzlehne zugänglich sein. Bei mir war eine Zeitlang die elektrische Öffnung die einzig verbliebene.
- Seilzug Kofferraum/Tank ohne Funktion
- Am Ende der Züge lösen sich schlecht gelötete Kugeln. Zusammen mit o.g. Fehler am Schloss kann der Kofferraum dann nur noch über die Sitzlehne zugänglich sein. Ersatz durch Schraubnippel ist preiswert und dauerhaft.
Prius II, NHW20
- Der Prius II ist das Auto, welches eine 8-jährige Garantie auf die Hybridkomponenten hatte! Voraussetzung: Die Wartungsintervale wurden penibel eingehalten, das Auto war also entweder alle 15.000 km oder mindestens einmal jährlich in der Werkstatt. Die Erfahrung zeigt, dass solche Exemplare nur selten anzutreffen sind. Ein Anruf bei Toyota Deutschland kann für Klarheit sorgen, falls man sich erkundigen möchte, ob bei einem konkreten Fahrzeug die werksseitige Garantie auf die Hybridkomponente noch gültig ist.
- 12-Volt-Batterie fällt plötzlich aus bzw. schwächelt. Das ist ein häufiges Problem wenn nicht sogar das Häufigste. Weil zum Booten des HSD nur ca. 30 A benötigt werden und man keinen leiernden Anlasser hört, kann der Ausfall unerwartet kommen. Die Symptome bei schwacher 12-V-Batterie sind mannigfaltig und für nahezu alle Fälle von "Hilfe, bei meinem Prius leuchtet eine Warnleuchte" verantwortlich.
- Bremsen vergammeln oft wegen Nichtbenutzung. Das ist die häufigste Ursache für quietschende Bremsen. Oft müssen die Bremsen, Scheiben und Beläge auch wegen Rost bzw. schlechtem Tragbild getauscht werden. Abhilfe: Ab und zu doch mal fester bremsen, damit die mechanischen Bremsen was zu tun bekommen. Und gelegentlich die Führung der Bremsbeläge im Sattel reinigen (lassen).
- Auspuffendtopf rostet im Kurzstreckenbetrieb wie bei vielen anderen Autos auch.
- MFD fällt beim Vor-Facelift aus. Betroffen sind hauptsächlich Fahrzeuge mit EZ 2004. Abhilfe durch Austausch oder Reparatur. Tipps dazu siehe www.Priusfreunde.de, zum Beispiel in diesem Thread.
- Selten fallen Teile der Audioeinheit aus. Bekannt sind z.B. nicht reagierende Lautstärkedrehknöpfe, flackernde/ausfallende Radiobeleuchtung, oft in Verbindung mit nicht mehr reagierenden Tasten (siehe Forum).
- Beim Kauf auf die originalen Felgen achten. Sie sind wegen Magnesium-Legierung recht leicht, mit ihrer Kunststoffabdeckung nicht sehr hübsch, dafür aber ziemlich teuer.
- Zum Auto gehören zwei Schlüssel und ein Schildchen aus Metall mit der Schlüsselnummer.
- Bei Besichtigung auf unangenehme Gerüche achten. Es gibt vereinzelt das Problem, dass es von der Belüftung der Hybridbatterie her riecht. Viele Infos dazu bei www.Priusfreunde.de unter dem Suchwort "Kuhstallgeruch", zum Beispiel in diesem Thread.
- Vereinzelt gab es Alu-Korrosion der Motorhaube im Bereich des Logos.
- Auch eher selten, dennoch nicht ganz ausgeschlossen: Wassereinbruch hinten rechts, das Wasser sammelt sich dann in der Batteriemulde der 12-Volt Batterie. Zum Prüfen: Kofferraum leerräumen und in die Mulde der 12-Volt Batterie mit einer kleinen Taschenlampe hineinleuchten. Etwas mehr zu diesem Thema kann hier eingesehen werden.
--KSR1 17:07, 2. Apr. 2015 (CEST) KSR1
Prius III, ZVW30 und ZVW35 (PHEV)
- Befestigung des Heckspoilers prüfen (vorsichtig daran wackeln). Dieser kann beim Prius III VFL gelegentlich locker sein. Es gab auch schon Berichte über Spoilerverluste (Abrisse) in der Waschanlage. Bei einigen Exemplaren mussten die Schrauben nachgezogen werden. Diese Aufgabe kann von einem Autohaus erledigt werden. Bei einem der betroffenen Priusfreunden wurde diese Arbeit von einem Toyota-Autohaus innerhalb von fünf Minuten kostenfrei erledigt. Eine kleine, bebilderte Reparaturanleitung auf English.
- Das Vorfaceliftmodell des Prius III (BJ 2009-2012) war von fünf Rückrufen betroffen (alle sicherheitsrelevant, die Halter wurden vom Kraftfahrbundesamt (KBA) angeschrieben):
- Bremsdruckspeicher
- Software des Inverters
- ABS-Software
- Aktivkohlefilter des Kraftstofftanks, Code 16OSD-054 (Februar 2017)
- Kopfairbag, Code 16OSD-052 (Februar 2017)
- Bei einigen Modellen mit dem optionalen Solar-Schiebedach gibt es Probleme mit dem umlaufenden Gummidichtband. Zur Prüfung: Bei geschlossenem und geöffnetem Schiebedach alle Dichtbänder entlang ihrer ganzen Länge visuell auf Unversehrtheit prüfen.
- Extrem selten aber nicht gänzlich ausgeschlossen: Einige Besitzer des Prius III berichten über defekte (durchgebrannte) Invertoren (die Einheit, in der der Strom umgewandelt wird). Eine offizielle Statistik der bekannten Fälle ist in D gegenwärtig nicht verfügbar, einer (unbelegten) Mitteilung eines Forumsmitglieds nach gab es in den Niederlanden 33 Fälle der durchgebrannten Invertoren bei 18872 verkauften Fahrzeugen (entspricht einer Ausfallquote von weniger als 0,2 Prozent). Hier kann der entsprechende Thread eingesehen werden.
Prius Plus, ZVW40
Yaris HSD
Obwohl dieses Modell recht beliebt ist, handelt es sich hierbei um einen Kleinwagen, welcher seine Vorteile hauptsächlich innerorts ausspielen kann (kleiner Wendekreis, passt in kleinere Parklücken et cetera). Der vom Hersteller angegebener Normverbrauch lässt sich in der Realität kaum erzielen, insbesondere dann, wenn man relativ viel auf Autobahnen unterwegs ist. Wenn man den Erwerb dieses Fahrzeugs in Erwägung zieht: Eine realistische Einschätzung des eigenen Fahrprofils und der auf der Autobahn bevorzugten Geschwindigkeit sind wichtig. Denn auf der Autobahn verbraucht der Yaris HSD kaum weniger als ein Prius II oder Prius III. Demnach ist es überlegenswert, je nach Einsatzzweck gleich zu einem deutlich größeren und bequemeren Prius zu greifen, zumal man gerbrauchte Prii (im Deutschen nicht existente Mehrzahl) inzwischen recht günstig erwerben kann. Ein sehr informativer Fahrbericht eines Priusfreundes, welcher mit seinem Yaris HSD (YHSD) bereits 100.000 Kilometer zurückgelegt hat, kann hier eingesehen werden. Hier die Meinung dieser Person zu dem Verbrauchsverhalten des Yaris HSD.
Auris Touring Sports
Lexus CT200h
Lexus RX400h
Garantie vs. Gewährleistung: Was ist der Unterschied?
Erwirbt man einen Gebrauchtwagen bei einem gewerblichen Verkäufer, so ist Letzterer zu einer Gewährleistung kraft Gesetz verpflichtet, §433 I S. 2 BGB. Bei gebrauchten Sachen (Autos) wird die Verjährungsfrist in der Regel auf ein Jahr verkürzt, §475 II BGB. Zeigt sich innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf (Gefahrenübergang) ein Mangel, so wird vermutet, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag, §476 I BGB. Das bedeutet, dass innerhalb der ersten sechs Monate der Händler für jeden auftretenden Mangel einstehen muss (es sei denn, der Händler kann beweisen, dass dem nicht so war (also, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorlag ) - sehr schwer). Nach den ersten sechs Monaten dreht sich die Sache um (sogenannte Beweislastumkehr): Tritt ein Mangel ein, so wird man davon ausgehen, dass dieser Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorlag, es sei denn, der Käufer kann es beweisen (dürfte sehr schwierig sein).
Viele Händler schließen beim Gebrauchtwagenkauf eine Gebrauchtwagengarantie ab. "Garantie" darf nicht mit "Gewährleistung" verwechselt werden! Die (Gebrauchtwagen-)Garantie ist eine käuflich erworbene (freiwillige) Leistung der Versicherungsgesellschaft, wogegen ein Händler zu der Gewährleistung gesetzlich verpflichtet ist. Was bedeutet das für den Käufer: Hat man eine Gebrauchtwagengarantie miterworben, so hat man im Falle eines Schadens/Defekts zwei Anspruchsgrundlagen - die Gebrauchtwagengarantie und die Gewährleistung. Das bedeutet, dass es zumindest innerhalb der ersten sechs Monate überlegenswert wäre, einen Mangel nicht über die Garantie, sondern über die Gewährleistung abzuwickeln. Denn das wäre für den Käufer mit keinen weiteren Kosten verbunden. Nach den ersten sechs Monaten ist es hingegen vorteilhafter, die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch zu nehmen, da wegen der Beweislastumkehr eine Abwicklung über die Gewährleistung eher problematisch sein dürfte.
Einen Sonderfall stellt die Situation dar, wenn ein Händler ein Kraftfahrzeug "im Kundenauftrag" verkauft. Rein formal bedeutet das, dass eine Privatperson den Händler bittet, als "Vermittler" zu fungieren. Diese Form des Kaufs ist mit einem Kauf von Privat gleichzusetzen. Als Käufer eines solchen Kraftfahrzeugs hat man in der Regel kein Gewährleistungsanspruch, da private Verkäufer keine Gewährleistung übernehmen müssen.
Privat vs. Händler: Was ist sicherer oder empfehlenswerter?
Das ist eine Glaubensfrage, welche sich objektiv kaum beantworten lässt. Keine Medaille ohne Kehrseite, wie es so schön heißt... Beide Formen des Kaufs haben sowohl ihre Vor- als auch ihre Nachteile.
- Vorteile des Kaufs bei einem Händler:
- Gesetzliche Gewährleistungspflicht, sehr oft zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie => subjektiv größere Sicherheit.
- In der Regel mit neuem TÜV: HU und AU.
- In der Regel werden die Fahrzeuge vor dem Verkauf in der eigenen Werkstatt überprüft und ggf. instandgesetzt.
- Händler kann die Zulassung auf den Käufer (meist kostenpflichtig) erledigen.
- Nachteile des Kaufs bei einem Händler:
- In der Regel höhere Preise gegenüber dem Kauf von einer Privatperson.
- Die Vorgeschichte des Wagens ist sehr oft nicht nachvollziehbar.
- Die spezifischen Details des konkreten Wagens sind dem Händler unbekannt.
- Vorteile des Kaufs bei einer Privatperson:
- In der Regel größere Transparenz bezüglich der Vorgeschichte des Wagens.
- Günstigere Preise und größere finanzielle Spielräume beim Verhandeln.
- Ein ehrlicher Verkäufer wird auch jeden kleinsten Kratzer an dem Wagen zeigen können.
- Sehr oft werden die Winterreifen mitverkauft.
- Nachteile des Kaufs bei einer Privatperson:
- Es gibt weder Garantie noch Gewährleistung (ein schlauer privater Verkäufer wird diese ausschließen) => subjektiv höhere Unsicherheit.
- Der Wagen wurde vor dem Kauf nicht geprüft (darüber kann man sich aber im Vorfeld einigen, siehe ersten Absatz).
Online-Beschreibung vs. Angaben im Kaufvertrag: Was gilt?
Viele Gebrauchtwagenkäufer und Verkäufer vertreten die Ansicht, dass einzig und allein die Angaben im Kaufvertrag für die Parteien bindend sind. Doch inzwischen gibt es Gerichtsurteile (auf zwei davon werde ich später etwas ausführlicher eingehen), welche das anders bewertet und der Online-Offerte eine größere juristische Bedeutung zugesprochen haben (unter bestimmten Voraussetzungen, Details siehe weiter unten). Das hatte jeweils zur Folge, dass in beiden Fällen die Käufer den Prozess gewonnen haben und vom Kaufvertrag zurücktreten konnten. Ganz entscheidend: Der übliche Zusatz eines Online-Inserats „Alle Angaben ohne Gewähr“ hatte zumindest in den vorliegenden Fällen keine juristische Relevanz!
- Fall 1: OLG Hamm, Az. 28 U 2/16 vom 21.07.2016.
Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts: Laut dem Online-Inserat hatte das betreffende Fahrzeug eine werkseitige Freisprecheinrichtung, welche aber tatsächlich fehlte bzw. nicht verbaut war. Im Kaufvertrag war die Freisprecheinrichtung nicht aufgeführt und der Verkäufer war der Ansicht, dass nur die Angaben im Kaufvertrag für ihn bindend seien. Das sahen die Richter anders (dieser Fall war in zwei Instanzen verhandelt und jeweils zu Gunsten des Klägers (Käufers) entschieden worden).(Hier können die Einzelheiten zu diesem Gerichtsurteil nachgesehen werden.)
Zum Verständnis: Wenn die in der Onlineofferte erwähnte Merkmale im Kaufvertrag stillschweigend ausgelassen werden (der Käufer wird nicht explizit darüber aufgeklärt (selbstverständlich schriftlich), dass diese Merkmale tatsächlich nicht vorhanden sind), dann kann sich der Käufer auf die Angaben in der Online-Offerte berufen.
- Fall 2: AG München, Az. 191 C 8106/15 vom 05.05.2015
Auch im vorliegenden Fall wich die Online-Beschreibung von späteren Angaben im Kaufvertrag ab: Laut Online-Offerte hätte der Wagen eine höhere Motorleistung und war scheckheftgepflegt, im Kaufvertrag fehlten diese Angaben. Die Richter verneinen die Auffassung, dass die Online-Beschreibung lediglich einen werbenden Charakter habe, auch wenn später im Kaufvertrag keine Detailangaben zu betreffenden Eigenschaften zu finden sind. (Hier können die Einzelheiten zu diesem Gerichtsurteil nachgesehen werden.)
Daraus können folgende Schlüsse bzw. Handlungsempfehlungen abgeleitet werden:
- Selbst der Online- Beschreibung wird inzwischen rechtliche Relevanz zugesprochen, der einschränkende Zusatz „Angaben ohne Gewähr“ ist juristisch bedeutungslos
- Höchste Aufmerksamkeit und sorgfältiges Arbeiten sind bei der Erstellung der Online-Offerte unerlässlich
- Eine Kopie der Online-Offerte ist für beide Parteien sehr wichtig.
Wichtige/interessante Gerichtsurteile
- Ohne Vorliegen besonderer Anhaltspunkte für einen früheren Unfallschaden, obliegt dem Verkäufer nicht die Pflicht, das Fahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen. Allerdings muss der Verkäufer in diesem Falle die Begrenztheit seines Kenntnisstandes gegenüber dem Käufer deutlich machen, wenn er die Unfallfreiheit in einer Weise behauptet, die dem Kunden den Eindruck vermitteln kann, die Zusicherung beruhe auf der Grundlage verlässlicher Erkenntnis. (BGH (Bundesgerichtshof), Urteil vom 07.06.2006, Az.VIII ZR 209/05)
- Unterlässt der Verkäufer eine Sichtprüfung, bei der Nachlackierungen erkennbar wären, die einen Unfallverdacht offenbart hätten, handelt er arglistig. Hätte er die erforderliche Sichtprüfung nämlich vorgenommen, wäre er in diesem Falle zur Vornahme einer genauen Untersuchung des Fahrzeugs verpflichtet gewesen oder er hätte den Käufer darüber aufklären müssen, dass eine derartige Untersuchung nicht stattgefunden hat, obwohl ein Unfallverdacht gegeben ist. (OLG (Oberlandesgericht) Karlsruhe, Beschluss vom 25.10.2010, Az. 4 U 71/09)
- Wird ein Gebrauchtwagen mit einem reparierten Unfallschaden verkauft, ist der Händler vorher zur Vornahme einer Sichtprüfung verpflichtet und muss den Käufer über Anzeichen einer nicht fachgerecht durchgeführten Reparatur aufklären. (KG (Kammergericht) Berlin, Urteil vom 01.09.2011, Az. 8 U 42/10)
- Stammt ein Gebrauchtwagen von einem "fliegenden Zwischenhändler", der nicht im Kfz-Brief eingetragen ist, so ist der Käufer über diesen Umstand unaufgefordert aufzuklären. (BGH, Urteil vom 16.12.2009, Az. VIII ZR 38/09)
- Auch ohne entsprechende Beschaffenheitsvereinbarung darf der Käufer eines Gebrauchtwagens erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfallschaden erlitten hat, der über einen Bagatellschaden hinausgeht (= (juristisch) sogenannte übliche Beschaffenheit).
- Bei PKW fallen unter Bagatellschäden nur ganz geringfügige Lackschäden, Blechschäden generell nicht. (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06)
- Wird ein Gebrauchtwagen unter der Angabe "Unfallschäden laut Vorbesitzer: Nein" verkauft, so steht dem Käufer i.d.R. dann kein Rücktrittsrecht zu, wenn sich der Mangel der fehlenden Unfallfreiheit ausschließlich in einem merkantilen Minderwert des Gebrauchtwagens auswirkt, der weniger als 1 % des Kaufpreises beträgt. (BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05)
- Ein Rücktritt wegen fehlender Unfallfreiheit ist unter anderem nur dann möglich, wenn der reparierte Vorschaden eine Erheblichkeitsgrenze von 1.000 Euro überschreitet. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2008, Az. I-1 U 169/07)
- Interessant: Die Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtfahrzeugs ist nicht offenbarungspflichtig, da es sich hierbei inzwischen nicht mehr um eine atypische Nutzung handelt. (LG (Landesgericht) Kaiserslautern, Urteil vom 25.03.2009, Az. 2 O 498/08; AG (Amtgericht) Kiel), Az.: 107 C 135/1)
- Achtung: Gegenteilige Entscheidung: Die Mietwageneigenschaft eines Gebrauchtfahrzeugs ist offenbarungspflichtig, da es sich um eine atypische Vorbenutzung handelt. (LG Mannheim, Urteil vom 29.12.2011, Az. 1 O 122/10)
- Wird ein Gebrauchtwagen "mit neuem TÜV" verkauft, obwohl sowohl der allgemeine Zustand als auch der Zustand der Bremsleitungen eher mangelhaft ist (starke Korrosion der Bremsleitungen), ist ein Rücktritt sogar ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung möglich. (BGH, Urteil vom 15.04.2015 - Az. VIII ZR 80/14) Hier können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden.
- Wird ein Unfallschaden arglistig verschwiegen und das Fahrzeug als unfallfrei verkauft, so beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre seit dem Erwerb des Fahrzeugs (sogenannte "regelmäßige" Verjährungsfrist, § 438, III, S.1 iVm § 195 BGB). Im behandelten Fall war die Gewährleistung zwar auf ein Jahr beschränkt, aber arglistige Täuschung hat eben weitreichende Konsequenzen. (LG Heidelberg, Urteil vom 28.01.2015 - 1 S 22/13). Hier können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden.
- Werden im Kaufvertrag keine Angaben zu der Unfallfreiheit gemacht, so werden auch keine Eigenschaften des betreffenden Fahrzeugs zugesichert. Der Käufer darf nicht davon ausgehen, dass das Fahrzeug keine reparierten Schäden aufweist (AG Kiel, Urteil vom 03.10.2014, Az.: 107 C 135/13). Ein späterer Rücktritt vom Vertrag ist rechtlich nicht durchsetzbar, da der Verkäufer keine Unfallfreiheit bekundete (Verkäufer hat zu diesem Punkt "geschwiegen", juristisch bedeutet das, dass zwischen den beiden Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde). Hier können Einzelheiten zu diesem Urteil eingesehen werden.