Anhängerkupplung
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Version vom 2. August 2012, 09:11 Uhr
Eine Anhängerkupplung (Synonyme: Anhängevorrichtung, Klauhaken) ist eine notwendige Vorrichtung, mit der ein Kraftfahrzeug ausgestattet sein muss, um einen Anhänger ziehen zu können.
Die Anhängelast steht im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief und ist unterschiedlich für Anhänger mit und ohne Auflaufbremse.
Toyota hat für den Prius (zumindest in Deutschland) serienmäßig keine Anhängelast angegeben, auch keine für gebremste Anhänger. Damit ist es illusorisch, dass ein Hersteller von Anhängerkupplungen eine solche für den Prius bauen würde, da kein TÜV diese bei einem High-Tech-Auto eintragen würde.
Gerüchteweise gibt es in Spanien Anhängerkupplungen für den Prius.
In den Niederlanden gibt es auch für den Prius zumindest hinten anbaubare Befestigungsmöglichkeiten für Fahrräder.
Beim Smart gibt es zwar ebenfalls serienmäßig keine eingetragene Anhängelast, aber einige Hersteller von Anhängerkupplungen haben es geschafft, mit den entsprechenden TÜV-Gutachten Anhänger bis 350 kg zuzulassen. - Paradoxerweise haben die kleinsten Anhänger ein zugelassenes Gesamtgewicht von 450 kg. Dieser Anhänger darf dann eben nur bis zu einem tatsächlichen Gewicht von 350 kg beladen werden.
Weblinks
- Prius mit Anhängerkupplung in NL
- Import AHK aus NL – Beitrag in Langzeittest.de
- AHK für P3 USA
- AHK für P3 Zubehör Deutschland
- Forum
Für den Prius III gibt es bei AHK Preisbrecher eine AHK für Fahrradträger und eine für den Anhängerbetrieb. Mit der AHK für den Anhängerbetrieb erhält man ein TÜV-Zertifikat, mit der die zulässige Anhängelast im Fahrzeugschein geändert werden kann (von 0 kg auf 750 kg).