Verbandskasten

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Der Verbandskasten ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und muß gemäß §35 STvzO im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Inhalt muß DIN 13164 entsprechen.

Schon alleine aus Eigenschutz empfiehlt es sich, den Verbandskasten nicht nur dabeizuhaben, sondern auch seinen Inhalt alle 2 Jahre auf Verwendbarkeit zu prüfen. Ersatz für abgelaufenen Inhalt gibt es im Autozubehörhandel. Das Vorhandensein des Verbandskastens wird übrigens zusammen mit dem Warndreieck gerne bei allgemeinen Verkehrskontrollen überprüft. ;-)

Verbandskasten als auch Warndreieck gehören nicht zur Serienausstattung des Prius, sondern müssen separat beschafft werden. Manche Händler liefern auch beide Teile auf Kulanz oder als "Bonbon" mit zum Fahrzeug dazu.

Aufbewahrung im Prius

Der Verbandskasten kann im Prius an den folgenden Stellen untergebracht werden:

  • -Prius I bitte nachtragen-
  • Prius II: Entweder rechts im Kofferaum oder unter dem Kofferaumboden.