Wiener Abkommen

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Nach dem Wiener Abkommen (genauer: Wiener Straßenverkehrsübereinkommens) vom 08.11.1968 für Europa hat der Lenker immer die Verantwortung für die Führung des Fahrzeugs, auch wenn das Fahrzeug schneller reagieren könnte als der Fahrer. Daraus erschließt sich auch die Haftung des Fahrers.

Weitere Regelungen:

  • Fahrzeuge müssen im Ausland ein ovales Schild mit dem Länderkennzeichen des Heimatlandes haben
  • Die Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.
  • Gegenseitige Anerkennung des Diplomatenstatus.
  • Anerkennung der jeweiligen Zulassungsvorschriften.

Das Wiener Abkommen wurde übrigens von Spanien nicht unterschrieben.

In anderen Regionen ist die Haftungsfrage vom Ansatz her anders geregelt. In USA ist die Produkthaftung weitgehender, und in Japan ist es wohl so ähnlich wie in den USA.

[Bearbeiten] Interpretationen

[Bearbeiten] Toyota

Da der Fahrer generell immer für sein Verhalten verantwortlich ist, darf man ihm keine Entscheidung abnehmen. Toyota sieht darin zwar eine Möglichkeit, den Fahrer in Europa zu unterstützen, darf ihn aber nicht bevormunden.

Aus diesem konsequent weiterentwickelten Grundgedanken folgt dann der messerscharfe Schluss, dass man den Fahrer weitgehend informieren müsse, damit er keine Fehlentscheidungen treffen könne. Und das führt u.a. zu der Nicht-Abschaltbarkeit des Rückfahrpiepsers in Europa. Das ist also im Gegensatz zu der US-Version beabsichtigt.

Daher ist es auch beim IPA erforderlich, dass der Fahrer informiert wird (über das MFD), und selbst jederzeit bremsbereit ist.

[Bearbeiten] Bosch

Bosch steht hinter dieser Auffassung: Fahrerassistenzsysteme sollen den Fahrer bestmöglich unterstützen, entlasten und schützen, aber nicht entmündigen. Der Autofahrer soll weiterhin die Autonomie über sein Fahrzeug behalten und Vergnügen am individuellen Fahrspaß haben.