Warndreieck

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Das '''Warndreieck''' ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und muß gemäß §53a StVZO im Fahrzeug mitgeführt werden. ([http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53a.php §53a StVZO])
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Das '''Warndreieck''' ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und muß gemäß [http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53a.php §53a StVZO] im Fahrzeug mitgeführt werden. 
Das Vorhandensein des Warndreiecks wird übrigens zusammen mit dem [[Verbandskasten]] gerne bei allgemeinen Verkehrskontrollen überprüft. ;-)
Das Vorhandensein des Warndreiecks wird übrigens zusammen mit dem [[Verbandskasten]] gerne bei allgemeinen Verkehrskontrollen überprüft. ;-)

Version vom 12. Juni 2005, 17:11 Uhr

Das Warndreieck ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und muß gemäß §53a StVZO im Fahrzeug mitgeführt werden.

Das Vorhandensein des Warndreiecks wird übrigens zusammen mit dem Verbandskasten gerne bei allgemeinen Verkehrskontrollen überprüft. ;-)

In anderen europäischen Ländern (z.B. Spanien) sind übrigens zwei Warndreiecke Pflicht, bei der Reise in diese Länder empfiehlt sich also, ein zweites mitzuführen.

Verbandskasten als auch Warndreieck gehören nicht zur Serienausstattung des Prius, sondern müssen separat beschafft werden. Manche Händler liefern auch beide Teile auf Kulanz oder als "Bonbon" mit zum Fahrzeug dazu.

Aufbewahrung im Prius

Der Verbandskasten kann im Prius an den folgenden Stellen untergebracht werden:

  • -Prius I bitte nachtragen-
  • Prius II: Unter dem Kofferaumboden.