Rückruf
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Seit dem 1. Mai 2004 ist die rechtliche Grundlage für besseren Schutz der PKW-Besitzer geschaffen worden. In dem '''Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)''' ist festgelegt, dass Automobilhersteller im Falle eines Defektes (bei einem Modell, Baureihe, Motor etc.) verpflichtet sind, diesen umgehend '''an das [[KBA| Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)]] zu melden'''. | Seit dem 1. Mai 2004 ist die rechtliche Grundlage für besseren Schutz der PKW-Besitzer geschaffen worden. In dem '''Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)''' ist festgelegt, dass Automobilhersteller im Falle eines Defektes (bei einem Modell, Baureihe, Motor etc.) verpflichtet sind, diesen umgehend '''an das [[KBA| Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)]] zu melden'''. | ||
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