Nebelschlussleuchte

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''Frage an Besitzer der SOL-Ausführung ohne Nebelscheinwerfer: Gibts an dem Ring die Raststellung für Nebelscheinwerfer?''   
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Antwort : (Prius 2 SOL BJ 06/2005) MIT Nebelscheinwerfern: Es gibt keine Schalterposition am Lenkstockhebel. Der Drucktastenschalter für die Nebelscheinwerfer sitzt unten links am Armaturenbrett. Es gibt leider keinen Hinweis darauf in der Bedienungsanleitung. Ev. handelt es sich um eine Nachrüstung.
====Rechtliches====
====Rechtliches====

Aktuelle Version vom 15. November 2012, 17:43 Uhr

Der Prius besitzt integriert in die hinteren Rückleuchten zwei Nebelschlussleuchten. Dies kommt auf dem Kraftfahrzeugmarkt nicht sehr häufig vor, meistens verfügen die Fahrzeuge nur über eine Nebelschlussleuchte.

Da die Nebelschlussleuchte nur bei sehr schlechter Sicht eingeschaltet werden darf verfügt der Prius über eine Automatik welche die Nebelschlussleuchte dauerhaft ausschaltet wenn die Fahrbahnbeleuchtung ausgeschaltet wird.

Neben dem Lichtschalter am Ende des Blinkerhebels befindet sich ein drehbarer Ring für die Nebelbeleuchtung. In der ersten Stufe rastet der Ring ein und schaltet die Nebelscheinwerfer ein. Wird der Ring gegen Federkraft weiter gedreht werden die Nebelschlussleuchten ein- bzw. ausgeschaltet, jedoch federt der Ring wieder zurück. Er rastet in der Einschaltstellung der Nebelschlussleuchte nicht ein. Die Funktion der Nebelschlussleuchte wird über eine gesetzlich vorgeschriebene Kontrolleuchte im Kombinationsinstrument angezeigt.

Frage an Besitzer der SOL-Ausführung ohne Nebelscheinwerfer: Gibts an dem Ring die Raststellung für Nebelscheinwerfer?

Antwort : (Prius 2 SOL BJ 06/2005) MIT Nebelscheinwerfern: Es gibt keine Schalterposition am Lenkstockhebel. Der Drucktastenschalter für die Nebelscheinwerfer sitzt unten links am Armaturenbrett. Es gibt leider keinen Hinweis darauf in der Bedienungsanleitung. Ev. handelt es sich um eine Nachrüstung.

[Bearbeiten] Rechtliches

Nebelschlussleuchten dürfen in Deutschland nur eingeschaltet werden, wenn andere Fahrzeuge wegen schlechter Sicht in einem Abstand von mehr als 50 Meter nicht mehr zu erkennen sind. Unter diesen Bedingungen darf nur maximal 50 km/h gefahren werden.

Die Benutzung der Nebelschlussleuchte unter guten Sichtbedingungen ist nicht nur verboten sondern blendet und behindert die nachfolgenden Fahrzeuge und stellt dadurch eine nicht unerhebliche Gefahr dar.