Gruppenfreistellungsverordnung

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Eine Gruppenfreistellungsverordnung ist eine Verordnung im Sinne von Artikel 249 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag) und ist als solche Bestandteil europäischen Gemeinschaftsrechts (Zitat aus Wikipedia).

In der Verordnung Nummer 1400/2002 vom 31. Juli 2002 ist geregelt, dass jeder KFZ-Betrieb unabhängig von einer Herstellerbindung alle Fahrzeuge reparieren darf. Dazu müssen die Kraftfahrzeughersteller die Dokumentation zur Verfügung stellen, üblicherweise gegen Geld. Ausserdem muss jeder Fachbetrieb Zugang zu Spezialwerkzeugen haben.

Ausserdem darf jeder Fachbetrieb zugelassene Ersatzteile auch in anderen Ländern beziehen, wo sie möglicherweise günstiger sind.

Weblinks