Gebrauchtwagen

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*Wird ein Gebrauchtwagen "mit neuem TÜV" verkauft, obwohl sowohl der allgemeine Zustand als auch der Zustand der Bremsleitungen eher mangelhaft ist (starke Korrosion der Bremsleitungen), ist ein Rücktritt sogar ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung möglich. (BGH, Urteil vom 15.04.2015 - Az. VIII ZR 80/14) <b>[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html Hier]</b> können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden.
*Wird ein Gebrauchtwagen "mit neuem TÜV" verkauft, obwohl sowohl der allgemeine Zustand als auch der Zustand der Bremsleitungen eher mangelhaft ist (starke Korrosion der Bremsleitungen), ist ein Rücktritt sogar ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung möglich. (BGH, Urteil vom 15.04.2015 - Az. VIII ZR 80/14) <b>[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Terminhinweise/terminhinweise_node.html Hier]</b> können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden.
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*Wird ein Unfallschaden <u>'''arglistig'''</u> verschwiegen und das Fahrzeug als '''unfallfrei''' verkauft, so beträgt die Verjährungsfrist '''drei Jahre''' seit dem Erwerb des Fahrzeugs (sogenannte "regelmäßige" Verjährungsfrist, § 438, III, S.1 iVm § 195 BGB). Im behandelten Fall war die Gewährleistung zwar auf ein Jahr beschränkt, aber '''arglistige Täuschung''' hat eben weitreichende Konsequenzen. (LG Heidelberg, Urteil vom 28.01.2015 - 1 S 22/13). <b>[http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4798-urteil-arglist-autoverkauf-falsche-angabe-unfallfrei-in-einer-internetanzeige Hier]</b> können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden.
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*Wird ein Unfallschaden <u>'''arglistig'''</u> verschwiegen und das Fahrzeug als '''unfallfrei''' verkauft, so beträgt die Verjährungsfrist '''drei Jahre''' seit dem Erwerb des Fahrzeugs (sogenannte "regelmäßige" Verjährungsfrist, § 438, III, S.1 iVm § 195 BGB). Im behandelten Fall war die Gewährleistung zwar auf ein Jahr beschränkt, aber '''"arglistige Täuschung"''' hat eben weitreichende Konsequenzen. (LG Heidelberg, Urteil vom 28.01.2015 - 1 S 22/13). <b>[http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/4798-urteil-arglist-autoverkauf-falsche-angabe-unfallfrei-in-einer-internetanzeige Hier]</b> können weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt eingesehen werden.
*Werden im Kaufvertrag <font color=red>'''keine Angaben zu der Unfallfreiheit'''</font> gemacht, so werden auch '''keine Eigenschaften des betreffenden Fahrzeugs zugesichert'''. Der Käufer '''darf nicht''' davon ausgehen, dass das Fahrzeug keine reparierten Schäden aufweist (AG Kiel, Urteil vom 03.10.2014, Az.: 107 C 135/13). Ein späterer Rücktritt vom Vertrag ist rechtlich nicht durchsetzbar, da der Verkäufer keine Unfallfreiheit bekundete (Verkäufer hat zu diesem Punkt "geschwiegen", juristisch bedeutet das, dass zwischen den beiden Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde). <b>[http://www.verkehrsanwaelte.de/newsletter-archiv/va-info-19-2014/ Hier]</b> können Einzelheiten zu diesem Urteil eingesehen werden.
*Werden im Kaufvertrag <font color=red>'''keine Angaben zu der Unfallfreiheit'''</font> gemacht, so werden auch '''keine Eigenschaften des betreffenden Fahrzeugs zugesichert'''. Der Käufer '''darf nicht''' davon ausgehen, dass das Fahrzeug keine reparierten Schäden aufweist (AG Kiel, Urteil vom 03.10.2014, Az.: 107 C 135/13). Ein späterer Rücktritt vom Vertrag ist rechtlich nicht durchsetzbar, da der Verkäufer keine Unfallfreiheit bekundete (Verkäufer hat zu diesem Punkt "geschwiegen", juristisch bedeutet das, dass zwischen den beiden Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde). <b>[http://www.verkehrsanwaelte.de/newsletter-archiv/va-info-19-2014/ Hier]</b> können Einzelheiten zu diesem Urteil eingesehen werden.
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