Gebrauchtwagen

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:Bei PKW fallen unter Bagatellschäden nur '''ganz geringfügige Lackschäden, Blechschäden <u>generell</u> nicht'''. (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06)
:Bei PKW fallen unter Bagatellschäden nur '''ganz geringfügige Lackschäden, Blechschäden <u>generell</u> nicht'''. (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06)
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*Wird ein Gebrauchtwagen unter der Angabe "Unfallschäden laut Vorbesitzer: Nein" verkauft, so steht dem Käufer i.d.R. dann '''kein Rücktrittsrecht''' zu, wenn sich der Mangel der fehlenden Unfallfreiheit '''ausschließlich in einem <u>merkantilen Minderwert</u> des Gebrauchtwagens auswirkt, der weniger <u>als 1 % des Kaufpreises</u> beträgt'''. (BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05)
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*Wird ein Gebrauchtwagen unter der Angabe "Unfallschäden laut Vorbesitzer: Nein" verkauft, so steht dem Käufer i.d.R. dann '''kein Rücktrittsrecht''' zu, wenn sich der Mangel der fehlenden Unfallfreiheit '''ausschließlich in einem <u>merkantilen Minderwert</u> des Gebrauchtwagens auswirkt, der weniger <u>als % des Kaufpreises</u> beträgt'''. (BGH, Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05)
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*'''Ein Rücktritt''' wegen '''fehlender Unfallfreiheit''' ist unter anderem nur dann möglich, wenn der reparierte Vorschaden eine '''Erheblichkeitsgrenze von 1.000 Euro überschreitet'''. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2008, Az. I-1 U 169/07)
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*'''Ein Rücktritt''' wegen '''fehlender Unfallfreiheit''' ist unter anderem nur dann möglich, wenn der reparierte Vorschaden eine '''Erheblichkeitsgrenze von 1.000 Euro überschreitet'''. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2008, Az. I-1 U 169/07)
*<font color=red>Interessant</font>: '''Die Mietwageneigenschaft''' eines Gebrauchtfahrzeugs ist '''nicht offenbarungspflichtig''', da es sich hierbei inzwischen '''nicht mehr um eine atypische Nutzung''' handelt. (LG (Landesgericht) Kaiserslautern, Urteil vom 25.03.2009, Az. 2 O 498/08; AG (Amtgericht) Kiel), Az.: 107 C 135/1)
*<font color=red>Interessant</font>: '''Die Mietwageneigenschaft''' eines Gebrauchtfahrzeugs ist '''nicht offenbarungspflichtig''', da es sich hierbei inzwischen '''nicht mehr um eine atypische Nutzung''' handelt. (LG (Landesgericht) Kaiserslautern, Urteil vom 25.03.2009, Az. 2 O 498/08; AG (Amtgericht) Kiel), Az.: 107 C 135/1)

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