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Um die Systematik der Umstellung zu verstehen, werden drei Tabellen benötigt:
Um die Systematik der Umstellung zu verstehen, werden drei Tabellen benötigt:
#Tabelle mit NEFZ-Werten (altes Prüfverfahren), Unterpunkt 49 auf Seite 3 des ersten COC
#Tabelle mit NEFZ-Werten (altes Prüfverfahren), Unterpunkt 49 auf Seite 3 des ersten COC
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#Tabelle mit '''korrelierten (zurückgerechneten) NEFZ-Werten''' (auf diese Tabelle wird gleich ausführlicher eingegangen), Unterpunkt 49 auf Seite 3 des zweiten COC
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#Tabelle mit '''zurückgerechneten NEFZ-Werten''' (auf diese Tabelle wird gleich ausführlicher eingegangen), Unterpunkt 49 auf Seite 3 des zweiten COC
#Tabelle mit WLTP-Werten (neues Prüfverfahren), Unterpunkt 4 auf Seite 4 des zweiten COC.
#Tabelle mit WLTP-Werten (neues Prüfverfahren), Unterpunkt 4 auf Seite 4 des zweiten COC.
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Recht einfach aufgebaut und selbsterklärend sind Tabellen 1 und 3, bei der Tabelle 2 ist es hingegen etwas komplizierter, da sie eine '''Übergangslösung''' darstellt. Bis zur einheitlchen Einführung des WLTP-Prüfzyklus gilt diese Übergangslösung, welche wie folgt aussieht: Das Fahrzeug wird zwar nach WLTP-Prüfzyklus geprüft (für alle PKWs EU-weit muss die Typzulassung seit dem 01.09.2017 nach dem WLTP-Prüfverfahren erfolgen), ausgewiesen werden aber sogenannte "korrelierte (zurückgerechnete) NEFZ-Werte". Mit Hilfe einer bestimmen Formel werden ermittelte WLTP-Werte in die NEFZ-Werte zurückgerechnet, da die einheitliche Umstellung auf WLTP-Werte erst zum 01.01.2019 von der EU-Kommision empfohlen wird.
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Recht einfach aufgebaut und selbsterklärend sind Tabellen 1 und 3, bei der Tabelle 2 ist es hingegen etwas komplizierter, da sie eine '''Übergangslösung''' darstellt. Bis zur einheitlchen Einführung des WLTP-Prüfzyklus gilt diese Übergangslösung, welche wie folgt aussieht: Das Fahrzeug wird zwar nach WLTP-Prüfzyklus geprüft (für alle PKWs EU-weit muss die Typzulassung seit dem 01.09.2017 nach dem WLTP-Prüfverfahren erfolgen), ausgewiesen werden aber sogenannte "zurückgerechnete NEFZ-Werte". Mit Hilfe einer bestimmen Formel werden ermittelte WLTP-Werte in die NEFZ-Werte zurückgerechnet, da die einheitliche Umstellung auf WLTP-Werte erst zum 01.01.2019 von der EU-Kommision empfohlen wird.
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Diese korrelierte NEFZ-Werte sind '''minimal höher''' als die tatsächlichen NEFZ-Werte, da sie unter strengeren Bedingungen des WLTP-Prüfzyklus gewonnen wurden (diese minimale Unterschiede sieht man sehr deutlich, wenn man die Tabelle 1 und 2 miteinander vergleicht).  
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Diese zurückgerechnete NEFZ-Werte sind '''minimal höher''' als die tatsächlichen NEFZ-Werte, da sie unter strengeren Bedingungen des WLTP-Prüfzyklus gewonnen wurden (diese minimale Unterschiede sieht man sehr deutlich, wenn man die Tabelle 1 und 2 miteinander vergleicht).  
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An dieser Stelle soll erklärt werden, wozu diese Übergangslösung eingeführt wurde. Seit der Einführung des NEFZ in den 90er Jahren des vergangenen Jahrtausends hat die Europäische Regierung mit dieser Norm gearbeitet und sie für die Formulierung geltenden ökologischen Zielen verwendet, allen voran für das Ziel der kontinuierlichen Senkung des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes. Da diese Ziele für die gesamten '''Fahrzeugflotten''' eines Herstellers gelten, muss eine zuverlässige Messung des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes einer Fahrzeugflotte die ganze Zeit über gewährleistet sein. Allerdings liegt es auf der Hand, dass eine '''sofortige''' Umstellung einer bestimmten Fahrzeugflotte auf das neue Prüfverfahren unmöglich ist: Jedes Fahrzeugmodell muss einzeln geprüft werden, beim WLTP sogar mehrmals, sofern es für dieses Fahrzeug optionales Zubehör gibt, welches sein Gewicht und somit sein CO<sub>2</sub>- Ausstoß beeinträchtigen würde. Deswegen hat man sich auf dieser Übergangslösung geeinigt, um bis zur einheitlichen Einführung des WLTP-Prüfverfahrens handlungsfähig zu bleiben und eine Vergleichbarkeit und die zuverlässige Messbarkeit des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes einzelner Modellen sowie Fahrzeugflotten sicherzustellen.
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An dieser Stelle soll erklärt werden, wozu diese Übergangslösung eingeführt wurde. Seit der Einführung des NEFZ in den 90er Jahren des vergangenen Jahrtausends hat die Europäische Regierung mit dieser Norm gearbeitet und sie für die Formulierung geltenden ökologischen Zielen verwendet, allen voran für das Ziel der kontinuierlichen Senkung des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes. Da diese Ziele für die gesamten '''Fahrzeugflotten''' eines Herstellers gelten, muss eine zuverlässige Messung des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes einer Fahrzeugflotte die ganze Zeit über gewährleistet sein. Allerdings liegt es auf der Hand, dass eine '''sofortige''' Umstellung einer bestimmten Fahrzeugflotte auf das neue Prüfverfahren unmöglich ist: Jedes Fahrzeugmodell muss einzeln geprüft werden, beim WLTP sogar mehrmals, sofern es für dieses Fahrzeug optionales Zubehör gibt, welches sein Gewicht und somit sein CO<sub>2</sub>- Ausstoß beinträchtigen würde. Deswegen hat man sich auf dieser Übergangslösung geeinigt, um bis zur einheitlichen Einführung des WLTP-Prüfverfahrens handlungsfähig zu bleiben und eine Vergleichbarkeit und die zuverlässige Messbarkeit des CO<sub>2</sub>- Ausstoßes einzelner Modellen sowie Fahrzeugflotten sicherzustellen.
Die tatsächlichen WLTP-Werte können der Tabelle 3 entnommen werden, je nach Fahrzeug können die Unterschiede zwischen den beiden Prüfverfahren (NEFZ und WLTP) sehr beachtliche Ausmaße haben.
Die tatsächlichen WLTP-Werte können der Tabelle 3 entnommen werden, je nach Fahrzeug können die Unterschiede zwischen den beiden Prüfverfahren (NEFZ und WLTP) sehr beachtliche Ausmaße haben.

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