Biokraftstoffquotengesetz
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Beginnend ab 2007 soll der verpflichtende Anteil von Biokraftstoffen in Form einer Quotenregelung kontinuierlich angehoben werden. | Beginnend ab 2007 soll der verpflichtende Anteil von Biokraftstoffen in Form einer Quotenregelung kontinuierlich angehoben werden. | ||
- | Die bis dahin geltende steuerliche Begünstigung für Biokraftstoff entfällt für | + | Die bis dahin geltende steuerliche Begünstigung für Biokraftstoff entfällt für der Biobestandteile zur Erfüllung der Quote. Im Ergebnis wird die Produktion der Kraftstoffe teurer und spiegelt sich im erhöhten Kraftstoffpreis seit 1.1.2007 wieder. Im Jahre 2007 müssen z.B. bei der Herstellung von Benzin für Ottomotoren zwei Volumenprozent Bio-[[Ethanol]] verwendet werden. |
Neben der Zwangsbeimischung von Bio-Bestandteilen zur Erfüllung des Biokraftstoffquotengesetzes werden an Tankstellen auch zunehmend Kraftstoffe mit höherem biologischen Anteil angeboten. | Neben der Zwangsbeimischung von Bio-Bestandteilen zur Erfüllung des Biokraftstoffquotengesetzes werden an Tankstellen auch zunehmend Kraftstoffe mit höherem biologischen Anteil angeboten. |