ABE

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'''ABE''' (Allgemeine Betriebserlaubnis))
'''ABE''' (Allgemeine Betriebserlaubnis))
Für reihenweise zu fertigende Fahrzeugtypen oder Fahrzeugteile kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden, wenn er die »Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet«. Das ist im Detail in § 20 STVZO festgelegt.
Für reihenweise zu fertigende Fahrzeugtypen oder Fahrzeugteile kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden, wenn er die »Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet«. Das ist im Detail in § 20 STVZO festgelegt.
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Werden an einem Fahrzeug nicht serienmäßig vorhandene Teile nachgerüstet oder Teile von Fremdherstellern benutzt so ist die ABE der Teile stets mitführpflichtig.
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Für Prius-Fahrer trifft dies oft auf Felgen für die Winterreifen zu.
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(Anderer ABE-pflichtiger Firlefanz wie röhrende Auspuffrohre oder blaue Rücklichtkappen ist in der Prius-Gemeinde zum Glück verpönt.)
[[Kategorie:Technik]]
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Version vom 15. Juli 2005, 13:07 Uhr

ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)) Für reihenweise zu fertigende Fahrzeugtypen oder Fahrzeugteile kann die Betriebserlaubnis dem Hersteller nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung allgemein erteilt werden, wenn er die »Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet«. Das ist im Detail in § 20 STVZO festgelegt.

Werden an einem Fahrzeug nicht serienmäßig vorhandene Teile nachgerüstet oder Teile von Fremdherstellern benutzt so ist die ABE der Teile stets mitführpflichtig.

Für Prius-Fahrer trifft dies oft auf Felgen für die Winterreifen zu.

(Anderer ABE-pflichtiger Firlefanz wie röhrende Auspuffrohre oder blaue Rücklichtkappen ist in der Prius-Gemeinde zum Glück verpönt.)